Glöckchen86
Hallo, ich suche schon seit Tagen im Internet nach Infrmationen aber überall stoße ich auf unterschiedliche Meinungen. Deshalb brauch ich nun der Rat einer Rechtsfrau, Ich bin momentan berufstätig und bin mit 10 Stunden in der Woche als Erzieherin angestellt. Im September erwarte ich meinen zweiten Sohn und bin dann für zwei Jahre in Elternzeit. Ich werde für ein Jahr Elterngeld beziehen. Seit 2012 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet welches nur angemeldet wurde um keine Schwierigkeiten zu erhalten, da ich hin und wieder mal etwas verkaufe. Im gesamten Jahr nehme ich höchstens 500 Euro ein und hab eigentlich immer die selben Ausgaben. Ich bin also mehr im Minus als im Plus. Meine Frage ist nun ob mir das Elterngeld dennoch gekürzt wird, wenn ich weiterhin das Gewerbe angemeldet habe oder muss ich es in der Zeit in der ich das Elterngeld erhalte sein lassen? So wie es aussieht werde ich auch nur das Minimum des Elterngeldes erhalten und gerade deshalb würde ich mich natürlich freuen, wenn ich die Möglichkeit hätte noch etwas dazu zu verdienen. Glg, Glöckli
Hallo, das EG wird um die Einkünfte gekürzt, die aber vorher ja mit reingerechnet werden. Liebe Grüße NB
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