Mellimel75
Hallo Frau Bader , Ich habe ein Problem wozu ich gern einmal ihren Rat hätte . Ich habe meinen Sohn Ende Mai gebohren. . Ich erhalte Elterngeld seid dem 27.7.13 Ich habe bei dem Antrag für das Elterngeld jedoch mein Kleingewerbe Nicht mit angegeben , was jedoch jetzt kein von mir geplanter betrugsversuch Sein sollte/soll . Ich habe in einem Gespräch erfahren das ich es hätte angeben müssen . Meine Frage jetzt was wird von den Kleingewerbe angerechnet auf das Elterngeld und womit muss ich rechnen bzw. Weiter vorgehen ? Da ich es gerne der elterngeldstelle melden möchte . Denn es ist nicht meine Absicht mir Gelder zu erschleichen oder der gleichen. . Vielen Dank im Voraus
Hallo, das ist doch Ihr eigener Nachteil. Sie bekommen weniger EG, müssen sich aber die Abzüge vom EG anrechnen lassen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Für das Einkommen vor der Geburt musst du nicht alles angeben. Du bekommst daraus eben kein Elterngeld. Für die Zeit des Elterngeldbezuges musst du allerdings jedes Einkommen melden - steht auch in deinem Bescheid. Hast du also Einkommen aus dem Kleingewerbe, melde es nach! Gruß Sabine
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