Sehr geehrte Frau Bader,
Wie läuft das denn in folgender Situation:
Mein Kind lebt bei mir mit regelmäßigem Kontakt zum Vater. Seit August geht es zur Kita und ist 2.
Wie würde es sich verhalten, wenn ich es wieder von der Kita abmelden wollen würde, weil es ihm dort nicht gut geht und der Vater das aber anders empfindet und der Abmeldung nicht zustimmt? (Alle Rechte sind geteilt)
Ich kann die Betreuung selbst sichern, und die Idee der Kita war, dass es schön für das Kind wäre, nicht dass ich die Betreuung brauche. Kann der Vater das abmelden verbieten?
Seine Betreuungszeiten wären davon nicht berührt.
Vielen Dank
von
Blabliblu2020
am 22.10.2020, 07:52
Antwort auf:
Kita
Hallo,
im Rahmen der elterl. Sorge handelt es sich hier nicht um eine Entscheidung des täglichen Lebens - deshalb muss er zustimmen.
Die Zustimmung kann gerichtlich ersetzt werden.
Ob die Richter das Hotte-Hü unterstützen, halte ich allerdings für fragwürdig.
Mit 3 sollte das Kind eh gehen und ob es sinnvoll ist, es jetzt wieder ab und später wieder anzumelden - mmhmm.
Außerdem verlieren Sie den Anspruch auf einen Platz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2020
Antwort auf:
Kita
Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, ist das meiner Meinung nach schon eine Entscheidung, die du nicht alleine treffen darfst.
Bzgl. der Betreuung: wenn Kind nicht mehr in den KiGa geht, du also wohl auch nicht arbeiten gehst, Kind unter 3 Jahren ist, müsste der Vater dir ja theoretisch auch Betreuungsunterhalt zahlen. Da sehe ich das andere Problem - das du damit ja dein Einkommen minderst und andere dafür evt. zahlen müssen.
von
cube
am 22.10.2020, 08:38