lillielein
Hallo Frau Bader, wir dachten eine gute Kita für unsere Tochter ausgesucht zu haben, aber es gibt dauernd Änderungen. Wir haben die Kita ausgesucht weil dort eine Betreuung bis 15.30 stattfindet, nun soll es auf 15 Uhr gesetzt werden weil unsere Tochter die einzige ist die eine halbe Stunde länger als die anderen Kinder bleibt. (45 Stunden Betreuung) Wir haben uns seit zwei Jahren mit unseren Arbeitgebern auf diese Zeit geeinigt und es funktionierte super. Was sollen wir denn jetzt machen? Ist dies rechtlich erlaubt? Auch gibt es dauernd Ärger mit Krankheiten. Unsere kleine hat Bauchschmerzen und wir holen sie ab, gehen zum Arzt und er sagt es ist alles gut war nur eine Magenverstimmung sie kann morgen wieder in die Kita! Aber die Kita sagt die Kinder müssen zwei Tage zuhause bleiben. Der Arzt schreibt uns nicht krank und das Kind auch nicht. Dies passiert sehr oft und wir haben ständig Diskussionen und auch unsere AG finden das nicht schön. Wenn sie krank ist bleibt sie natürlich zu Hause aber wenn es ihr gut geht zwei Tage zuhause zu lassen obwohl der Arzt ihm das go gibt ...? ich muss dazu sagen dass es ständig alles auf Personalmangel geschoben wird. Die Eltern und auch Kinder leiden darunter. danke l.
Hallo, Sie haben Anspruch nach Bedarf. Wenn dieser Kindergarten den Bedarf nicht decken kann muss Ihnen die Gemeinde einen Platz in einem anderen Kindergarten zur Verfügung stellen. Die Zeiten, in denen das Kind zu Hause bleiben muss, regelt das Infektionsschutzgesetz. So ist zum Beispiel in § 34 geregelt, dass die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die an ansteckungsfähigem Durchfall mit oder ohne Erbrechen (infektiöser Gastroenteritis) erkrankt sind, den Kindergarten nicht besuchen dürfen. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, das mit dem Zuhause-Bleiben-Müssen ist ärgerlich, aber etwas Ähnliches haben wir tatsächlich mit dem Vertrag unterschrieben. Guck nochmal nach, ob das bei euch auch der Fall ist. Das mit der kürzeren Betreuung haben wir hier auch regelmäßig, im Moment sogar nur bis 13 Uhr (es fehlen vier Erzieherinnen krankheitsbedingt). Was soll der Kindergarten aber machen, wenn von dem wenigen Personal noch viele krank sind? Wie das rechtlich ist, kann ich nicht beurteilen, aber leider ist es im Moment normal. Viele Grüße
Succero
Die Kita hat sich an das Infektionsschutzgesetz zu halten. Bspw nach Erbrechen darf das Kind 48 h und nach Fieber 24 h nicht in die Kita. Ebenso bei infektiösem Schnupfen (grün-gelb) darf das Kind nicht in die Kita. Bei letzterem ist unsere Kita sehr kulant, andere Kitas schauen auch da recht genau. Vielleicht ist darin die Basis eurer Auseinandersetzungen mit der Kita zu finden? Allerdings sollte der Kinderarzt sich diesbezüglich auskennen... Vielleicht schriftlich vom KiA bescheinigen lassen. Bei uns gibt es jährlich eine Befragung zu den Kitaöffnungszeiten. Ist dort dann ein Kind dabei, welches als einziges länger bleibt, dann werden auch da die Eltern gebeten eine andere Lösung zu finden. Ob ihr wirklich dazu verpflichtet seid kann ich nicht sagen. Vermutlich geht es der Kita/ Träger dabei um Wirtschaftlichkeit? Letztlich habt ihr Anspruch nach Bedarf. Nur vielleicht dann nicht in dieser Kita, wobei 15 Uhr schon sehr früh ist. Kann mir nicht vorstellen dass alle Eltern so früh dran sind.
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