Kita will uns Betreuungsvertrag kündigen...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kita will uns Betreuungsvertrag kündigen...

Hallo Frau Bader, unser Sohn hat eine umfangreiche Nahrungsmittelallergie, deswegen sorgen wir täglich selbst für das Essen, was er in der Kita bekommt. Er geht seit März 2010 in die Kita und wir handhaben das in Absprache mit der Leiterin der Kita von Anfang an so. Nun (also über 1/2 Jahr später) schaltet sich der Träger ein und stellt in Frage, ob unser Sohn überhaupt weiter in dieser Kita betreut werden kann bzw. ob die Verantwortung für unseren Sohn übernommen werden kann (wegen seiner Nahrungsmittelallergie). Er ist selbst sehr aufgeweckt und ein normales Kind, aber eben was das Essen angeht, beeinträchtigt in dem Sinne, dass er nicht alles essen darf. Bisher hat es mit ihm in der Kita so funktioniert, auch die Erzieherinnen sahen bisher kein Problem mit ihm. Mein Freund und ich sind beide berufstätig und auf diesen Kita-Betreuungsplatz angewiesen. Wenn der Träger der Kita uns jetzt kündigt, könnten wir denn gegen diese Entscheidung rechtlich vorgehen? Wenn ja, was haben wir denn für Möglichkeiten? Vielen Dank und freundliche Grüße S.

Mitglied inaktiv - 28.09.2010, 20:17



Antwort auf: Kita will uns Betreuungsvertrag kündigen...

Hallo, argumnetiert der Träger, er trage die Verantwortung, dass das Kind etwas Verbotenes ißt? Habe ich noch nie gehört. Die Tochter meiner Freundin hat Zöliakie u war auch in einem ganz normalen KiGa. Es wussten halt alle. Oder ist es tatsächlich so, dass die Erzieherinnen mehr auf ihn aufpassen müssen, damit er nicht ißt? Bieten Sie dem Träger doch einen Haftungsverzicht für diese Sache an! Dann entfällt das Argument Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2010



Antwort auf: Kita will uns Betreuungsvertrag kündigen...

Hallo Frau Bader, allgemein wird vom Träger in Frage gestellt, ob der Träger die Verantwortung für die Betreuung übernehmen kann... aufgrund der Allergie. Wir haben - speziell was das selbstgekochte Mittagessen angeht - einen Haftungsverzicht erklärt, dem Träger geht es jetzt aber nicht mehr nur um das Essen, sondern ganz allgemein um die Betreuung. Unser Sohn benötigt keine Sonderbehandlung, die Erzieherinnen müssen eben nur aufpassen, dass er nicht von anderen Tellern isst, nur sein eigenes Essen bekommt. Nicht mehr und nicht weniger... Danke für Ihre Meinung! MfG

Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 21:12



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