Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kita Unfall

Frage: Kita Unfall

chrissi14

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Sehr geehrte Damen und Herren ich habe heute mein Kind vom Kindergarten abholen müssen da ein anderes Kind es verletzt hat. jetzt meine Frage wie sieht es mit Entschädigung für den Lohnausfall bzw auch für das essensgeld aus. richte ich mich da an die unfallversicherung oder muss ich mich an die Eltern des Kindes wenden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, also, das Kind selber ist nicht deliktsfähig, das bedeutet, dass es selber für keinerlei Schäden aufkommt. In Betracht kommt also nur eine Sorgfaltspflichtverletzung des Kindergartens. Im Klartext bedeutet das, dass Sie beweisen müssen, dass der Kindergarten seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Es kommt also auf das Unfallgeschehen an. Und es kommt darauf an, ob das Kind vielleicht schon mal vorher andere Kinder verletzt hat oder ähnliches. In den meisten Fällen wird es darauf hinauslaufen, dass niemand haftet, weil spielende Kinder sich nun mal verletzen können. Liebe Grüße NB


mellomania

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ähm, das ist dein wichtigstes anliegen? wurde der unfall aufgenommen? wie schwer ist das kind verletzt bzw. wie lange muss es daheim bleiben? wende dich an die kita leitung. die können dir das beantworten


cube

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Ernsthaft? Du wirfst der Kita also Fahrlässigkeit vor und verlangst deswegen eine Entschödigung deiner Zeit und des Essensgeldes? Nein. Kein Anspruch. Und ich gehe davon aus, wenn dein einziges Anliegen ist einen halben Urlaubstag ersetzt zu bekommen und 3,50 Euro für das Mittagessen, war die Verletzung offenbar nicht wirklich dramatisch.


mamavonbaby

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Solche Dinge bekommst du von der Unfallversicherung erstattet, auch wenn Kleidung etc beschädigt wurde. zb auch, wenn der Notdienst diese aufschneiden musste. Die Unfallversicherung holt sich das dann ggf vom Schadensverursacher zurück.


Berlin!

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Das Kind, welches deins verletzt hat, haftet nicht. Die Kita müsste mehr als nur leicht fahrlässig gehandelt haben, damit eine Haftung überhaupt in Betracht kommt. Nachweispflicht liegt bei Dir. Den Lohnausfall bekommst Du übrigens ersetzt, wenn Du Dein krankes Kind betreust, jedenfalls ganz überwiegend. Über wieviel reden wir dann noch? 12,90 Euro? So in etwa? Würde ich mir sehr genau überlegen, deswegen ein Fass aufzumachen.


mamavonbaby

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Der Verdienstausfall wird zu 100% erstattet. Das Kinder-verletztengeld ist nämlich 100% des Nettogehalts. (das ist mehr als nur das Krankengeld)


cube

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Ich sag mal so: es gibt Unfälle und Unfälle. Kinder spielen, eins wird geschubst, fällt doof und hat eine Beule am Kopf. Die tut weh, Kind will/soll abgeholt werden. Das ist für mich kein Unfall, den ich vom Arzt als solchen dokumentieren lasse. Sowas passiert. Ob selbst verursacht oder durch andere. Da gehe ich dann eben nicht hin und mache ein Fass auf bzgl. Verdienstausfall & Essensgeld. Oder ein Unfall, bei dem ich eben zum Arzt muss, um etwas behandeln zu lassen oder auf Grund von Symptomen sicherheitshalber zB auf Gehirnerschütterung checken lasse. Möglicherweise muss ich dann auch noch weiter Tage zu Hause bleiben, um mein verletztes Kind zu betreuen. Ja, dann würde ich möglicherweise auch auf Verdienstausfall ersetzen gehen. Essensgeld eher nicht - wenn nicht gerade wirklich lange nicht mehr die Kita besucht werden kann, geht das. Bei 1 Tag oder auch 1 Woche eher nicht. Ich kenne zumindest keine Kita, bei der man Essen sozusagen tageweise bezahlen kann und entsprechend tageweise auch nicht bezahlen muss. Ich persönlich würde eine solche Vorgehensweise also eher davon abhängig machen, wie gravierend der Unfall war und/oder evt. auch, ob da Absicht oder Verletzung der Aufsichtspflicht oder sonst etwas war, das dies eigentlich hätte verhindern müssen. Denn eins ist für mich klar: im Laufe der KiGa-Zeit wird man sein Kind noch ein paar Mal abholen müssen, weil es entweder selbst zB vom Klettergerüst gefallen ist oder einanderes Kind es umgerannt hat oä. Man sollte sich seine Kämpfe also auch hier mit Bedacht wählen - schont die Nerven :-)


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