Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kita Platz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kita Platz

Sheyrin

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Guten Morgen, mein Sohn wird im April 1 Jahr alt und für mich endet die Elternzeit. Nun habe ich in meiner Gemeinde einen Krippenplatz beantragt. Dieser kann mir aber erst ab September 2013 zur Verfügung gestellt werden. Da ich meine Elternzeit nicht verlängern wollte, habe ich nun einen Privaten Platz gefunden, der natürlich die Kosten des städtischen Krippenplatz um ein weites übersteigt. Habe ich hier die Möglichkeit die Mehrkosten bis September von meiner Gemeinde zu verlangen? Weiterhin haben wir uns entschieden unseren Sohn auch nach September auf dem Privaten Platz zu lassen, bis er in den "normalen" Kindergarten kommt, damit er nicht ständig raus gerissen wird. Könnin wir in diesem Fall dann ab August 2013 das Betreuungsgeld beantragen? Vielen Dank für ihre Antworten Mfg Sheyrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, da es einen Anspruch voraussichtlich erst ab August gibt. Wenn, dann nur für August. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Betreuungsgeld gibt es solange der Platz nicht staatlich gefördert ist. Ist er bei privaten Einrichtungen ja auch nicht. Allerdings die Mehrkosten wird Euch keiner erstatten, auch nicht bis September. Zum einen gilt der Rechtsanspruch erst ab August, zum aderen kann man sich dann auch eine Tagesmutter suchen, die mit der Stadt zusammen arbeitet.


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