Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kirchensteuer in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kirchensteuer in der Elternzeit

Kunderella

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist z Zt Alleinverdiener. Er ist aus der Kirche ausgetreten. Ich bin in Elternzeit ohne Einkünfte und evangelisch. Nun bekamen wir einen Steuerbescheid über Kirchgeld bzw. Kirchensteuer für mich. Das hat mich überrascht, da man in der Elternzeit ohne Einkünfte andere Steuern und Sozialabgaben auch nicht zahlen muß. Ist das rechtens oder ein Irrtum und wir müssen es nicht zahlen? Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider ja. Wenn Sie Elterngeld erhalten und Ihr Ehemann arbeitet, wird der Ehemann über die Steuererklärung die Kirchensteuer vom Elterngeld nachzahlen müssen. Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. D.h., dass dieses Einkommen nachträglich versteuert wird und somit auch Kirchensteuer nachgezahlt werden muss. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Das ist normal: Ihr werdet gemeinsam veranlagt und zahlt gemeinsam Eure Steuern. Und solange einer von Euch Mitglied in der Kirche ist eben auch gemeinsam Kirchensteuer.


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