rob879
Hallo Frau Bader, Ich habe mit meiner ex Frau einen Sohn der zwölf Jahre alt ist. Mit meiner jetzigen Frau habe ich einen Sohn der ist drei Jahre alt und im September kommt das 2te Kind. Bei der Scheidung wurde beschlossen das gemeinsame Sorgerecht für bei Eltern vom 12 jährigen Sohn. Ich muss 105% Kindesunterhalt bezahlen und sie muss mir Informationen über unseren Sohn geben was sie nicht macht. Meine Fragen jetzt. Kann ich am Unterhalt was ändern lassen bei einem Einkommen von 1700€ Netto? Kann ich gegen dieses nicht informieren auch etwas machen? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, 1. Sie haben die gemeinsame elterliche Sorge, das bedeutet, dass sie das Recht haben, über wesentliche Dinge informiert zu werden. Fordern Sie dies ein! 2. Der Selbstbehalt beträgt 1160 €, für alle Kinder ist der Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, also 100 %, zu zahlen. Wenn der Lohn hierfür nicht ausreicht, kann das Gericht verlangen, dass, wenn möglich, Zusatztätigkeiten aufgenommen werden. Zum Beispiel ein Mini Job. Liebe Grüße NB
misses-cat
Du hast das Sorgerecht, nimm es wahr, Ruf selber bei der Schule an als Beispiel. Unterhalt musst du neu berechnen lassen, wird wohl ein mangelfall
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