Alleinerziehend.123
Liebe Frau Bader, der Vater unseres gemeinsamen Kindes hat in diesem Monat keinen Kindesunterhalt gezahlt. In der Vergangenheit hatte er diesen regelmäßig per Dauerauftrag zum Ende eines Monats für den darauffolgenden Monat gezahlt (, wenn auch nicht immer in richtiger Höhe). Die Zahlung ist bewusst ausgeblieben, nicht aus Versehen. Aus dem Jahre zurückliegenden Scheidungsverfahren gibt es einen Vergleich, der bestimmt, dass er Kindesunterhalt nach einer bestimmten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hat (, wobei natürlich das seinerzeit aktuelle Einkommen zugrunde gelegt worden ist, das sich inzwischen womöglich erhöht haben dürfte). Kann ich mich in dieser Situation an das Jugendamt zwecks Unterhaltsvorschusses wenden (und die regeln das dann mit ihm) oder ist das Jugendamt nicht zuständig und ich muss zum Rechtsanwalt gehen? Für Ihren kompetenten Rat im Voraus vielen Dank. Beste Grüße, M.
Hallo, es gibt einen Titel und aus dem muss vollstreckt werden. Fragen Sie mal beim JA nach (Beistandschaft), ob die das können. Ein RA kann es auf jeden Fall. Liebe Grüße NB
WonderWoman
besteht eine beistandschaft? wahrscheinlich nicht oder? richte eine beim ja ein. dann sind die zuständig und zwar komplett. wenn das ja was taugt (tun nicht alle, dann muss man denen hin und wieder auf die füsse treten) werden sie ihn dann über jede änderung unterrichten und alle zwei jahre eine neuberechnung durchführen.
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