Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt

Frage: Kindesunterhalt

Alexa L

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Mein Lebensgefährte und Vater unseres 2 Jährigen und Vater von zwei weiteren Kindern (12+14) aus einer vorherigen Beziehung steht nur im Streit wegen des Unterhalts. Zum einen wurden die ganzen Sonderzahlungen in die Berechnung aufgenommen, welche nicht regelmäßig und in gleicher Höhe erfolgen ( Z. B. in die sehr speziellem Jahr) und unser Kind wurde auch nicht oder falsch mit einberechnet. Nun geht es darum das ich nun auch mein Einkommen eingereichen soll um zu prüfen, ob der Vater überhaupt für unser Kind den Unterhalt bezahlen bzw. behalten kann. Wie kann es sein das es eigentlich jedem Kind zu steht, es aber streitig gemacht wird? Und muss ich mein Verdienst wirklich angeben und wenn ich es verweigere, welche Konsequenz hat es für uns? Ich bedanke mich schon einmal für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Alexa L


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Es ist richtig, dass Sonderzahlungen berücksichtigt werden. 2. Es kommt darauf an, wiviel Sie verdienen - evtl. ist ihm ein fiktives Taschengeld als Einkommen anzurechnen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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ist es denn so, dass dein lg den mindestunterhalt für die großen Kids nicht leisten kann? dann wird u.u. die Tatsache, dass ihr gemeinsam wirtschaftet mitgerechnet, dadurch sinkt der Selbstbehalt. m.w. nach bist du zur Auskunft verpflichtet, kann zur Geldstrafe führen, wurde mir zumindest schon mal angedroht.


Alexa L

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Er hat immer den vollen ihm berechneten Unterhalt gezahlt, außer einmal da war er mit zwei Tagen im Rückstand. Wie kann das richtig sein, das ich voll arbeite um einigermaßen unseren Lebensstandard halten zu können und dann werde ich mit einberechnet. Da machen je zwei getrennte Haushalte fast mehr Sinn


Mitglied inaktiv

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ja, aus diesem grund würde ICH niemals einen gebrauchten mann genommen haben, denn wenn er kein extremer gutverdiener ist, zahlst du quasi immer auf eine art für die Kinder mit, nicht nur bis die Kinder 18 sind, sondern ggf noch eine ganze weile länger....


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