Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt

Frage: Kindesunterhalt

Schutzengel 019

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Hallo, wir hoffen auf eine Antwort. Ab wann muss der Kindesvater Unterhalt zahlen wenn der kleine Mann ein Frühchen ist. Er kam 10 Wochen zu zeitig und musste verständlicherweise noch fast 7 Wochen im Krankenhaus bleiben. Der Kindesvater weigert sich leider zu zahlen für die Zeit im Krankenhaus. Dabei sollte es doch eigentlich egal sein ob der kleine zu Hause oder noch im Krankenhaus ist. Danke für eure Hilfe im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab Geburt. Und Betreuungsunterhalt für Sie, wenn Sie wegen Zwergi nicht arbeiten gehen können. Liebe Grüße NB


Schru

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Du hattest ja trotz des Klinikaufenthaltes Ausgaben fürs Kind: Miete, NK,Erstlingsausstattung, etc. Wo liegen denn deiner Meinung nach Deine ",Einsparungen" durch den Klinikaufenthalt des Kindes? Falls Du aufgrund der Frühgeburt Mehrkosten hättest, kann auch der Unterhalt durch Mehrbedarf steigen. Was ist denn das für ein Vollpfosten??? Hat er die Vaterschaft schon anerkannt und wurde der UH schon festgesetzt? Lass Dich bloß nicht auf mündliche "Einigungen" mit ihm ein. Falls Du noch nicht getan hast, empfehle ich Dir dringend eine Bestandschaft beim Jugendamt einzurichten, wenn er nicht unverzüglich zählt, beantrage Unterhaltsvorschuss, dann soll sich die UVK mit seinen blödsinnigen Ideen rumschlagen. Alles Gute


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