Guten Tag Frau Bader. Ich habe eine Frage bezüglich meines Kindes und den Kinderunterhaltes. Ich habe immer, egal wie es auch ging bezahlt, so wie es sich ja auch gehört. Nun ist mein Kind 12 geworden, der Betrag also gestiegen. Ich bin leider erwerbslos geworden und erhalte 1515 Euro an ALG II. Die Forderung meiner Frau ab Februar 387 Euro zu zahlen . Ich habe immer 287 € überwiesen und soll nun noch für Februar 100 Euro nachzahlen. Der Rechner des öffentlich Dienst sagt mir : 335 Euro - 95 Euro. Dieses entspricht ja dann 240 Euro monatlich. Link füge ich an. http://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/unterhaltsrechner.html Was ist nun richtig? Düsseldorfer Tabelle - 1/2 Kindergeld (95 €) oder halt die Berechnung des Unterhaltsrechners ? Ich bedanke mich für die Beantwortung und möchte gleich sagen, bevor Diskussionen aufkommen, ich bin natürlich bereit für mein Kind zu zahlen, das steht außer Frage. Ich möchte halt nur auch noch etwas leben dabei ohne dass es dem Kind schlecht geht natürlich. Nebenbei möchte ich erwähnen dass meiner Exfrau um einiges mehr Geld zur Verfügung steht als mir, Vielen Dank für Ihre Antwort
von JClark am 16.02.2017, 13:25