Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt Tochter 21 Jahre

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindesunterhalt Tochter 21 Jahre

Mitglied inaktiv

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Guten Abend Frau Bader, ich bin seit Feb. 2004 geschieden. meine Tochter wurde im Sept. 2006 21 Jahre alt und hat seit 2005 Abitur. Das Haus habe ich übernommen. Meine Tochter lebt bei mir. Sie hat weder einen Ausbildungsplatz noch ein Studiemplatz bekommen. Sie ist auch in der zwischenzeit keiner Erwerbstätigkeit nachgekommen.Meine Ex Frau verdiente unter 840 Euro. Zur Zeit "zahle" ich als Vater den entsprechenden Unterhalt nach Tabelle und bekomme noch bis Okt. 2006 KiG. Sie bekommt von mir 150 Euro Taschengeld. Ansonsten zahle ich 80 Euro für Ihr Auto sowie die Steuern und die Kfz Versicherung, ihr Handy mit ca. 40 Euro und Vereinsbeiträge von ca. 45 Euro mtl.sowie Kosten für Strom, Wasser und Lebenmittel.Nach Tabelle hab ich entspr. Stufe 6 453 Euro zu zahlen. Meiner Meinung nach ist der Anspruch auf Unterhalt verwirkt, da Sie jetzt über 21 Jahre ist, nicht erwerbstätig und keine Ausbildung hat. Die Bemühungen um einen Studienplatz waren desolat und erfolglos, ebenso die Bemühungen um einen Ausbildungsplatz. Ich habe Sie nunmehr aufgefordert sich arbeitslos zu melden und werde Sie entsprechend Ihrer Antwort ihr mitteilen, dass Sie von mir keinen Unterhalt mehr zu erwarten hat. Ist meine Meinung ihr gegenüber gerechtfertigt und belastbar?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Mitglied inaktiv

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Also wenn deine Tochter nicht genau nachweisen kann das sie sich wirklich bemüht eine Arbeit zu bekommen kannst du den Unterhalt streichen. Denn das wäre ja noch schöner wenn der Vater die Faulheit der Kínder unterstützen muss!


Mitglied inaktiv

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Der Unterhaltsbeitrag entfällt mit der Voll- jährigkeit. Ausnahme ist die anhaltende schulische bzw berufliche Ausbildung des Kindes bis zum 27. Lebensjahr. Das trifft bei Ihrer Tochter nicht zu !


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