Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt - Titel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindesunterhalt - Titel

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, mein Freund zahlt Kindesunterhalt an seine Exfrau, ein Titel ist erstellt. Nachdem er sie über eine Lohnerhöhung informiert hat, hat sie durch ihre Rechtsanwältin eine neue Unterhaltssumme berechnen lassen und ihn nun aufgefordert, über diese Summe einen neuen Titel erstellen zu lassen. Ist das die korrekte Vorgehensweise? Und muss der Unterhalt nicht von "neutraler" Seite aus neu berechnet werden? Vielen Dank im Voraus AnnaS.


Mitglied inaktiv

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Hi, ihr anwalt KANN natürlich Forderungen stellen, und dein Freund KANN diese Forderung akzeptieren (um zB Gericht zu vermeiden) und titulieren, oder aber mit einer eigenen berechnung in Verhandlung treten. Im Net sind viele Quellen aus denen man alle nötigen Infos ziehen kann um überschlägig zu berechnen, ob der geforderte betrag i.O. st. Wenn man damit zurechtkommt, dann sollte man den Betrag titulieren, wenn nicht kann man es auf einen Unterhaltsprozess ankommen lassen. Einen Anspruch auf Titulierung besteht auf jeden Fall dann, wenn der Betrag sich verändert. cu


Mitglied inaktiv

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... generell sollte eine Neuberechnug erst dann stattfinden, wenn die letzte Festsetzung 2 Jahre her ist. Nur wenn sich zB das Einkommen um minmdestens 10% verändert hat, kann innerhalb dieser Frist eine Neuberechung verlangt werden. cu


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