Sehr geehrte Frau Bader, aktuell wird der Unterhalt für unser Kind berechnet. Der Vater versucht sich trotz einem sehr guten Verdienst, so weit es geht davor zu drücken. Er ist seit einigen Jahren in der Privatinsolvenz und da er über den Freibetrag liegt, werden ihm monatlich vom Netto gewisse Summen abgezogen. Der Auszahlbetrag ist als also kleiner, als sein Nettoverdienst. Welche Zahlung zieht man bei der Berechnung des Unterhaltes heran? Nettoeinkommen oder Auszahlungsbetrag? Freundliche Grüße, Gini
von Gini79 am 17.01.2017, 08:33