Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderzuschlag 6 Monatszeitraum in mehrere Zeiträume unterteilt, rechtens?

Frage: Kinderzuschlag 6 Monatszeitraum in mehrere Zeiträume unterteilt, rechtens?

Claudiaseifert@web.de

Beitrag melden

Hallo, wir haben im Zeitraum Sep.2016-Feb.2017 Kinderzuschlag in höhe von monatlich 140 Euro erhalten. Mein Partner und ich sind beide selbstständig und haben schwankendes Einkommen. Im Dezember und Januar wurden hauptsächlich einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt. Gewerbliche Einnahmen waren in diesen beiden Monaten gering. berechne ich die durchschnittlichen Einkünfte aus 6 Monaten konnten wir zusammen mit dem vorläufig gezahlten Kinderzuschlag unseren Lebensunterhalt decken. Wir wären nicht auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen und das soll ja auch durch den Kinderzuschlag vermieden werden Nun hat die Fam.kasse allerdings folgendes gemacht: Sie betrachtet: den Zeitraum Sep, Okt., Nov. und Februar - der durchschnitt aus diesen 4 Monaten würde ergeben das wir in diesen Monaten jeweils zu wenig Geld hatten um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben.... Sie betrachtet: Dezember und Januar in diesen beiden Monaten waren die Einnahmen (aus Selbstständigkeit UND geringfügiger Beschäftigung) gut sodass der Anspruch auf Kinderzuschlag in beiden Monaten jeweils entfällt. Was ist denn das für ein Schwachsinn? Tatsache ist nunmal das wir schulden für Miete ect.welche in einkommensschwachen Monaten entstanden sind mit dem Geld aus den Einkommensstarken Monaten bezahlt haben. Warum wird dann nicht der durchschnitt aus 6 Monaten gebildet denn im durchschnitt mit KIZU waren wir eben definitiv fähig in allen Monaten unseren Lebensunterhalt zu decken. Ich habe wirklich das Gefühl die drehen es immer so das Sie nicht zuständig sind weil vielleicht das Budget für den jeweiligen Monat aufgebraucht ist. Diese Vorgehensweise spricht jedenfalls nicht dafür das Sie groß daran interessiert sind Mit Hilfe vom KIZU die Zahl der ALG 2 Aufstocke zu verringern. Und alles immer schön kompliziert machen... Frage nun: Kann ich darauf bestehen das der durchschnittliche Verdienst aus 6 Monaten gebildet wird?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie kurz und allgemein. Einzelberatungen sind hier nicht möglich. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich bemühe mich aktuell um eine bedarfsgerechte Anpassung der Betreuungszeiten im Kindergarten. Aktuell ist es so, dass die Plätze im Früh- und Mittagsdienst begrenzt sind und ggf. ab Sommer nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen. Nun ist es Praxis seitens des Trägers, werdende Mütter zu "bitten", mit Eintritt in den Mutterschutz ihr Kind in ...

Hallo Mich interessiert ob Verpflegungszuschuss bei Kinderzuschlag angerechnet wird und wenn ja wieviel?Zu 100 Prozent?

Hallo Frau Bader, ich habe zwei Kinder im Alter von 10 und 9 Jahre alt. Der Umgang mit dem Vater wurde gerichtlich festgelegt (ich hatte einen Antrag gestellt, da er sich nie an Vereinbarungen gehalten hat usw.). Die Umgangsregelung sieht wie folgt aus: alle zwei Wochen Sonntags von 10-17 Uhr, mittwochs um 18 Uhr ein Telefonat. Er hat mit ...

Hallo, Wir haben zwei Kinder (12 & 5 Jahre alt). Aktuell ist mein Mann Alleinverdiener, und sein Bruttogehalt liegt bei 1800€ monatlich (Netto ca. 1500€). Wir beziehen Wohngeld (548€) und Kinderzuschlag (497€). Da ich auch gerne in Teilzeit arbeiten möchte. Würde ich gerne erfahren, ob wir noch Kinderzuschlag berechtigt wären, falls ich ...

Hallo Ich habe Frage über Ablehnung Kinderzuschlag… Mein Mann angefangen Arbeit am März, am April wir haben Antrag auf Kinderzulage gemacht… nach 7 Wochen gekommen Ablehnung wegen zu niedriger Einkommen… Bewilligungszeitraum von Oktober bis März, aber Gehalt von März haben nicht berechnet weil wie steht in Brief erst in April war ausgezahlt… ich ...

Hallo. Und zwar habe ich im Oktober einen Antrag für Kinderzuschlag gestellt. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung dass, das anzurechnende Einkommen im Monat der Antragsstellung den Gesamtkinderzuschlag übersteigt. Die Berechnungsgrundlage war dabei, aber da sehe ich nicht durch. Lohnt sich da ein Widerspruch einzureichen und wenn ja mit wel ...

Hallo, Vielen Dank das Sie so viele Fragen beantworten. Ich bin verheiratet hab 2 Kinder (6J und 4J) und bin zu Zeit in der 20 SSW. Ich geh zur Zeit voll arbeiten (Anstellungsverhältnis) und wir beziehen dazu noch Wohngeld und Kinderzuschlag. Mein Mann arbeitet nicht und kümmert sich um Haushalt etc. Ich würde gerne 1 Jahr Elternzeit nehmen um ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können etwas Licht ins dunkle bringen.  Ich habe mit mein Mann 1 gemeinsames Kind und ich habe 1 Kind aus erster Ehe.  Habe im August letztes Jahr geheiratet , dort ist dann auch der Unterhaltsvorschuss für die Große weg gefallen (Kindesvater geht nicht arbeiten) , musste dort auch ein Antrag auf Kinderzuschla ...

Hallo Frau Bader,   Ich zahle neben dem Unterhalt noch die Kindergartengebühren zur Hälfte. Jetzt habe ich in einer gerichtlichen Anhörung erfahren, dass meine Ex, bei der unsere gemeinsame Tochter hauptsächlich lebt, Wohngeld und Kindergeldzuschuss bekommt. Muss sie dann überhaupt noch Kindergartengebühren zahlen?  Viele Grüße Donald

Liebe Frau Bader,  wir, das sind mein Mann und ich und mein Sohn erhalten Kinderzuschlag und Wohngeld da wir nicht ausreichend Einkommen haben. Mein Mann hat drei Kinder für die er bisher keinen Unterhalt zahlt, aufgrund wenig Lohn. Ich selbst bin aufgrund von Krankheit derzeit ausgesteuert und falle bald in die Erwerbsminderungsrente. nun s ...