Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderwunsch und Fortbildung

Frage: Kinderwunsch und Fortbildung

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Hallo Frau Bader, eine Frage: wir habe nun seit 14 Monaten Kinderwunsch, noch will es nicht klappen, sodass ich beruflich weitermache wie bisher. Nun könnte es evtl. eine längere, teurere Weiterbildung geben, die der Arbeitgeber finanziert unter gewissen Umständen. Einer davon heißt, dass ich die Verpflichtung eingehe, nach Beenden der Fortbildung mindestens noch 2 Jahre beim jetzigen Arbeitgeber zu bleiben. Was wäre, wenn ich innerhalb der Fortbildung oder den 2 Jahren danach schwanger werde? Gelten die 2 Verpflichtungsjahre auch, wenn ich in der Zeit in Elternzeit bin (oder werden ggf. hintenangesetzt) oder muß das extra benannt werden? Darf der Arbeitgeber dann ggf. das Geld der Fortbildung zurückverlangen? Worauf sollte ich allgemein achten? Danke und Grüße Gabana


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