Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fortbildung während Beschäftigungsverbots

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fortbildung während Beschäftigungsverbots

Charlotte_18

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell in der 8. SSW und werde sobald ich die Schwangerschaft offiziell meinem Arbeitgeber bekannt gebe, sofort in ein betriebsbedingtes Beschäftigungsverbot geschickt werden. Auf Grund der aktuellen Pandemie-Situation in der Klinik und meiner Arbeit mit COVID-Patienten, lässt sich dies auch sicher rechtfertigen. Nun habe ich bereits vor der Schwangerschaft mit einer Fortbildung begonnen, die sich noch über weitere 12 Fortbildungstage (jeweils Donnerstags bis Samstags) erstreckt. Aus (Frauen-)ärztlicher Sicht spricht sicherlich nichts dagegen, diese Fortbildung (quasi nur theoretischer Natur ohne gefährdende Praxisinhalte) weiterzuführen. Kann es zu Problemen mit meinem Arbeitgeber kommen? Die Fortbildung wurde vom Klinikum bezahlt, fand/findet aber natürlich partiell in meiner Arbeitszeit statt. Kann das mit dem Beschäftigungsverbot kollidieren? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Charlotte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss prüfen, ob und von welcher Tätigkeit eine Gefahr für Mutter u Kind ausgeht. Er kann Sie auch umsetzen, zB um Bürotätigkeit zu machen. Wenn nur von Teilen eine Gefahr ausgeht, kann er auch nur die aussetzen und SIe können die Fortbildung weiterführen. Liebe Grüße NB


Mamamaike

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Hallo, wenn ich es richtig verstanden habe, kann ein BV auch nur für bestimmte Tätigkeiten ausgesprochen werden. Sprich doch mit Deinem Arbeitgeber, dass er die Fortbildung explizit ausnimmt. Es dürfte ja auch in seinem Interesse liegen, dass Du diese fortsetzt. Viele Grüße


Felica

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Das der AG ja das BV aussprechen muss in dem Falle, kann er auch prüfen ob die Weiterbildung möglich ist. Falls ja, kann er ein Teil-BV aussprechen. Der Arzt ist da ja raus.


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