Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderwagen im Hausflur

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderwagen im Hausflur

QuentinsMama

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Mein Sohn ist erst 6 Monate alt seid er auf der Welt ist steht sein Kinderwagen im Hausflur zu Anfang hab ich den Wagen extra immer zusammengeklappt eines Tages hat der Mann meiner Vermieterin zu mir gesagt ich müsse den Wagen nicht extra zusammenklappen der Wagen störe nicht. Trotzdem hab ich den Wagen immer klein gemacht mittlerweile will mein Sohn nicht mehr in der Schahle liegen so das wir den Sitz an den Wagen gemacht haben. Seid dem kann man den Wagen nicht mehr so leicht zusammen bauen außer man baut die Sitzfläche raus. Da wir im Haus ganz oben wohnen und ich außer Kind noch Einkäufe zu schleppen hab habe ich den Wagen nicht mehr klein gemacht. Nun hat sich meine Vermieterin beschwert das der Wagen da weg muss da er sie stört. Ansich habe ich Verständnis dafür aber sie wohnt im Erdgeschoss und stellt den Flur voll mit ihren Getränke Kästen, Altpapier Korb und diverse andere Dinge die mehr Platz weg nehmen wie der Kinderwagen. Jetzt hat sie vorgeschlagen das ich den Kinderwagen in den Keller stellen kann (das war vorher nicht möglich weil sie keinen Kellerschlüssel geben wollte) Nun ist die Treppe runter in den Keller klein und schmal und schlichtweg gefährlich. Muss ich wirklich den Wagen jedesmal aus den Keller holen und ein paar mal Treppen laufen während sie den Flur nach belieben voll stellt? Andere Mieter hatten ihren Kindersitze für mehrere Tage mitten auf der Treppe abgestellt das hat sie seltsamerweise nicht gestört.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kinderwagen im Mietshaus Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen. Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden. Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte. Quelle: Deutscher Mieterbund 2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen". AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online Liebe Grüsse, NB


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