Mitglied inaktiv
Ich habe noch keinen Kindergeldzuschlags-Antrag abgeben, weil es 2006, als ich mir den Antrag zuschicken ließ, hieß, der Zuschlag wird jederzeit auch rückwirkend gezahlt. Deshalb hab ich den Antrag auch nicht abgeschickt, weil mir klar war, ab 03 kann ich nachgezahlt bekommen. Nun habe ich gestern vom Arbeitsamt erfahren, dass seit 2007 der Zuschlag nicht mehr rückwirkend gezahlt wird. Kann man da in Widerspruch gehen, dass man das Geld rückwirkend noch bekommt? Kann ja keiner wissen, dass mal wieder die Gesetzmäßigkeiten geändert werden, dann hätte ich den Antrag viel früher abgegeben.
Hallo, sorry-keine Ahnung. Fragen Sie doch mal bei unserem Steuerberater (KG gehört zur Steuer). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Naja... wenn du ihn bislang nicht abgegeben hast, brauchtest du offensichtlich den Zuschlag auch nicht... Sieh es als Lehrgeld, solche Sachen künftig sofort zu erledigen. Ich weiß, dass das besserwisserisch klingt, ist aber durchaus mein Ernst: Wer den Zuschlag wirklich braucht, beantragt in nicht erst aus was-für-gründen Jahre später. Wer den Antrag jahrelang vor sich her trödeln konnte, hat dann halt mal gelitten. Da das ja ohnehin von "meinem" Steuergeld gezahlt wird, kann ich nicht mal sagen, dass ich das jetzt schlimm finde. Wäre ich jetzt meine Mutter könntest du auch noch lesen: Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen... Genug moralapostelt - nimms mir nicht übel, sondern denk halt einfach beim nächsten Mal dran, solche Anträge sofort wegzuschicken. Ich musste mit meinen Steuererklärungen aus diesem Grund auch schon genug Lehrgeld zahlen.
Mitglied inaktiv
ich muss sagen, dass mich bisher dieser ganze Antragswust sowie diese ewigen Wartezeiten usw. von der Abgabe abgehalten haben. Meine Freundin hat das beantragt gehabt, ein Jahr lang keine Reaktion von der Kasse, zigmal nachgefragt usw. Dann ist es auch so, dass - wenn man die Nachzahlung bekam und die Nachzahlung gerade in einen Monat fiel, wo man H4 bekam, diese Nachzahlung aufs H4 angerechnet wurde - obwohl es ja Geld für "früher" war. Und dann wurde mir eben auch von vielen gesagt: brauchste nicht machen, kommt doch eh nix dabei raus usw. Naja und weil es eben hieß, das gibts rückwirkend, sah ich das nicht als Problem an (obwohl wir wirklich auf dem Zahnfleisch kriechen), dass ich den Antrag eben später abgebe.
Mitglied inaktiv
Naja, aber die mit dem "brauchste eh nicht zu machen..." sind dann halt auch oft die mit der privatinsolvenz. mit dem h4 könntest du recht haben, wahrscheinlich hättest du wirklich nicht mehr viel davon gehabt, aber ich würde künftig geldangelegenheiten, etc. wirklich nicht mehr so lange aufschieben.
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