Katja.H
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Internetseite gefunden, auf der es heißt, dass Kindergeldzuschlag für 4 Jahre rückwirkend gezahlt wird (http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/wer-kinder-grosszieht-wird-belohnt-1.1610393). Hierzu finde ich aber auf "offiziellen Seiten" anderslautende Erklärungen. Können Sie mir helfen? Vielen Dank und viele Grüße Katja Hofrath
Hallo, rückwirkend geht, ich weiß aber nicht, wie lange. Liebe Grüsse, NB
Mogli18
Rückwirkend würde mich auch interessieren. Was ich aber sagen kann, Dein Link ist 7 Jahre alt, da hat sich sicherlich viel verändert. Unter anderem steht da auch noch,d ass es den maximal 3 Jahre gibt, das ist heutzutage auch unbefristet. Man bekommt ihn so lange, wie man die Vorraussetzungen erfüllt.
Sternenschnuppe
.. nachdem ich das hier las. Der Zuschlag ist nur ab Antrag, Kindergeld selbst geht für 4 Jahre rückwirkend.
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