Saphira11
Guten Tag, mein Sohn wurde 2010 geboren. Da ich nach einem Kaiserschnitt noch bettlegerig war, hatte mein damaliger Mann den Kindergeldantrag gestellt und meine Kontonummer zur Überweisung angegeben. Dies wurde auch im anschließenden Bescheid mitgeteilt. 2013 haben wir uns getrennt und ich bin mit meinem Sohn in meine alte Heimat zurückgekehrt. Da man nach einer Trennung und anschließenden Scheidung genug Probleme und organisatorischen Aufgaben hat, hatte ich vergessen, mich bei der Familienkasse umzumelden. Da ich das Kindergeld auf mein Konto gezahlt bekommen hatte, ist dies überhaupt nicht aufgefallen. Wahrscheinlich nach einem Wohnortabgleich wurde mein Exmann von der Familienkasse mit dem Hinweis angeschrieben, dass das Kindergeld eingestellt würde, da unser Sohn nicht in seinem Haushalt leben würde. Weiter nichts, kein beiliegendes Rückantwortschreiben, wo sich das Kinde befindet, ob es noch lebt etc. Da er kein Kindergelde bekam, sondern sein Anteil über den Kindsunterhalt gutgeschrieben wird, hat er auf das Schreiben nicht reagiert und da wir kein gutes Verhältnis hatten, hatte er mich darüber auch nicht informiert. Da mein Kind pflegebedürftig ist und ich in Teilzeit arbeite, habe ich bei all der Arbeit nur ca. alle 6 Monate Zeit, meine Bankkonten genauer zu überprüfen. Dabei ist mir aufgefallen, dass mir das Kindergeld nicht mehr gezahlt wurde. Auskunft bei der Familienkasse über den Fall bekam ich nicht, da ich nicht Kindergeldberechtigte sei. Da ich im öffentlich Dienst war, hätte ich einen neuen Antrag stellen müssen. Darüber wurde ich weder bei meiner Scheidung, noch bei einer sonstigen Stelle informiert. Dies wurde schnellstmöglich nachgeholt. Mein Arbeitsgeber hat dann rückwirkend die fehlenden Zahlungen nachgefordert. Da aber kurz vorher ein geändertes Gesetz erlassen wurde, wo nur noch rückwirkend 6 Monate gezahlt werden, fehlen noch 4 Monate Kindergeldzahlungen. Erschwährend kam hinzu, dass nun bei meinem Riestervertrag rückwirkend ab 2014 die Zulage für meinen Sohn zurückgefordert wurde, da ich nicht Kindergeldberechtigte sei. Mein Arbeitgeber hat alles möglich versucht zu klären, aber es hieß dann, „er wäre nicht zuständig, weil dies vor dem zweiten Antrag war. Fragte ich die Familienkasse, wer mir denn für diese Zeit helfen könne, wurde von einem anderen Sachbearbeiter gesagt, das mein Arbeitgeber für „alle“ Angelegenheiten zuständig sei. Dieser bekam aber anschließend weder telefonisch noch postalisch Auskunft und hat sich somit auch aus dem Fall ausgeklingt. Ich konnte nach langem betteln meinen Exmann überreden sich dort zu melden und die Sachlage zu klären, aber auch ihm wurden nicht die richtigen Auskünfte gegeben. Mittlerweile ist die Akte ein dicker Aktenordner breit. Ich komme nicht mehr weiter, jedes Mal sei jemand anderes nur auskunftsberechtigt Die Familienkasse ist nicht kooperativ. Telefonische Auskünfte bekomme ich halt auch nicht, da ich halt nicht die Kindergeldberechtigte sei, obwohl ich dies mit einer ausführlichen Meldeauskunft auch belegen konnte, dass mein Kind immer bei mir gelebt hat. Was kann ich noch machen, wohin kann ich mich noch wenden. Rechtschutzversichert bin ich leider nicht, Prozesskostenhilfe bekomme ich auch nicht. Den Anteil von meinem Exmann, der ihm bereits über den Unterhalt gutgeschrieben wurde, zahlt mir mein Exmann auch nicht aus Sozialvereine konnten mir nicht weiterhelfen. Was kann ich noch unternehmen. Ich bin dringend auf diese Gelder angewiesen. Ich möchte diesen Fall nach fasst 3 Jahren endlich abschließen. Es kann doch nicht sein, dass für ein lebendes Kind einfach das Kindergeld eingestellt wird. Es werden so viele Ehen geschieden, da kann ich doch nicht der einzige Fall sein, wo in dem ganzen Chaos vergessen wird sich umzumelden und dies auf Kosten des Kindes. Meinem Sohn steht das Geld doch zu, egal wer den Antrag stellt, oder wo er lebt. Mein Sohn benötigt dieses Geld und dieses ist immer an der Stelle ausgezahlt wurden, wo er lebte. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemein fragen Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Wo wohnt ihr denn? Lebt ihr alle in Deutschland? Hört sich für mich nicht so an. Kindergeld bekommt eigentlich nicht nur der, bei dem das Kind lebt. LG luvi
bellis123
Du schreibst dass du dringend auf das Geld angewiesen bist, aber merkst gleichzeitig nicht dass seit mehr als einem halben Jahr kein Kindergeld gezahlt wird? Das ist unschlüssig. Ich fürchte dass du dich damit abfinden musst und froh sein kannst dass wenigstens ein halbes Jahr rückwirkend gezahlt wird (so habe ich dich verstanden). Das ist eindeutig dein Versäumnis und ich glaube nicht dass sich ein Gerichtsverfahren lohnen würde.
mellomania
gerade wenn man auf jeden cent angewiesen ist schaut man da jeden monat rein! hat der vater das kindergeld weiter bekommen oder gar keiner? der vater hat auch nix gemerkt? seltsam
Soie
"Da ich nach einem Kaiserschnitt noch bettlegerig war, hatte mein damaliger Mann den Kindergeldantrag gestellt und meine Kontonummer zur Überweisung angegeben. " "Wahrscheinlich nach einem Wohnortabgleich wurde mein Exmann von der Familienkasse mit dem Hinweis angeschrieben, dass das Kindergeld eingestellt würde, da unser Sohn nicht in seinem Haushalt leben würde. Weiter nichts, kein beiliegendes Rückantwortschreiben, wo sich das Kinde befindet, ob es noch lebt etc. Da er kein Kindergelde bekam, sondern sein Anteil über den Kindsunterhalt gutgeschrieben wird, hat er auf das Schreiben nicht reagiert "
cube
SIE hat die ganze Zeit das KG bekommen - und eben offenbar erst nach 6 Monaten gemerkt, dass sie genau dieses nicht mehr bekommt. Was aber bei 200 Euro/mtl. schon ungewöhnlich ist, wenn man dringend auf das Geld angewiesen ist. Also mir würde auffallen, wenn ich plötzlich 200 Tacken monatlich weniger hätte. Dem Vater kann es egal sein/nicht auffallen, weil er eh einfach nur jeden Monat die festgelegte Summe zahlt (in der das KG bereits eingerechnet/abgezogen ist). Solange er keinen Bescheid bekommt, dass sich seine Zahlsumme ändert, fällt ihm eh nix auf.
Soie
Es ist mir aber schlichtweg egal warum der Kontoauszug nicht kontrolliert wurde ;-) Es ging darum das eine zu kritisieren und das andere zu überlesen.
cube
Ich denke auch, da hast du Glück, dass überhaupt etwas nachgezahlt wird. Die Verpflichtung Änderungen anzugeben liegt bei euch bzw. dir. Auch viel Arbeit oder sonstiger Stress ändern daran leider nichts. Er hat das KG beantrag - also ist er der KG-Antragsteller und dann - Berechtigter. Das er dein Konto angegeben hat ist unerheblich. Wenn der Anspruch auf dich hätte übergehen sollen, hättest du dich darum kümmern müssen. Ist leider so. Man bekommt niemals einfach so vom Staat Geld ohne das man entsprechende Anträge stellt/Änderungen mitteilt. Es ist ja nicht die Aufgabe des Amtes bei euch nachzufragen, ob ihr evt. vergessen habt einen Antrag zu stellen oder so.
luvi
Das habe ich zu diesem Thema gefunden. Könnte deine Geschichte sein... https://steuerbuero-bachmann.de/auf-die-korrekte-bestimmung-des-kindergeldberechtigten-achten/ LG luvi
Saphira11
Hallo, ich habe ein pflegebedürftiges Kind und pflegebedürftige Eltern. Natürlich schaue ich regelmässig die Kontoauszüge nach, ob nicht unerlaubte Abbuchungen sind und halt ca. alle 6 Monate wird genau abgeglichen. Ich hatte damals zu der Zeit einen Kredit aufnehmen müssen, weil man durch den Trennungsunterhalt mehr Steuern zahlen muss und die Differenz sich später vom Ex zurückholen muss. Leider ist dies gesetzlich so vorgeschrieben. Wenn der Ex dann Probleme macht, gibt es Schwierigkeiten. Durch die Kreditzahlung war halt genau in dem Moment mehr Geld auf dem Konto, sonst wäre es ja sofort aufgefallen. Wer denkt denn daran , dass eine Behörde plötzlich nicht mehr zahlt, dass kannte ich nur von meinem Ex. Ich möchte halt nur einen Rat, wer mir noch helfen könnte. Hier geht es nicht um Sozialhilfe, sondern um Kindergeld, welches jedem Kind zusteht das lebt. Mein Kind kann doch nichts dafür, dass sein Vater seine Mutter schädigen möchte und wichtige Briefe nicht weiterleitet. Briefe von der Krankenkasse und anderen Behörden hatte er auch nie weitergeleitet, obwohl es um die Krankheiten unseres Kindes ging und manchmal wichtige Termine nicht wahrgenommen werden konnten, weil ich es nicht wusste. Und ja, ich hatte mehrmals mich bei den Behörden gemeldet und darum gebeten, Briefe die unser Kind betreffen an mich zu senden, aber mal kam ein Brief bei mir an, ein anderes mal wieder bei meinem Ex.
mellomania
müssen. hier erhält immer der, der im ÖD arbeitet, automatisch das kindergeld.
Dojii
Nicht unbedingt. Öffentliche Arbeitgeber können nach § 72 Abs. 1 Satz 3 EStG darauf verzichten, das Kindergeld für ihre Mitarbeiter zu bearbeiten und auszuzahlen, dann wandern die betroffenen Mitarbeiter dieses öffentlichen Arbeitgebers wieder zurück an die Familienkassen und die bearbeiten das wie jeden anderen Antragsteller auch.
romankowitz
War bei mir ähnlich. Ich bekam die Aussage, ja - es steht Ihnen zu, aber sie müssen es auch beantragen und Fristen einhalten. Im Prinzip ja richtig, jeder findet Ausreden, warum man sich nicht darum gekümmert hat. Meine Ausrede war auch ...ich wusste nicht, dass nur der Kindergeld erhält, der es auch beantragt hat, ich ein behindertes Kind zu hause habe .... Laut Gesetzt gibt es nur eine begrenzte Rückzahlung. OK, ich lerne für´s Leben.
luvi
Hallo, Ich habe gerade noch mal nachgelesen und evtl. was interessantes für dich gefunden. Die fehlende Zahlung ist ja schon länger her, wenn ich dich richtig verstanden habe. Bis zum 31.12.2017 konnte das Kindergeld für 4 Jahre rückwirkend nachgezahlt werden. Fällst du da nicht darunter? Du schreibst irgendwann, dass sich das Problem schon 3 Jahre hinzieht. LG luvi
Saphira11
leider nein, ab 2018 wurden halt nur noch 6 Monate rückwirkend gezahlt. Die Einstellungen waren ab April 2018. Diese Regelung verstehe ich halt nicht, da es nach einer Geburt so viele schlimme Situationen geben kann, wo man einfach nicht in der Lage ist, das Kindergeld rechtzeitig zu beantworten. In dem damaligen Schreiben an meinen Ex steht, dass nach Paragraph 64 Abs. 1 EStG für jedes Kind nur einmal Kindergeld gezahlt werden kann und sie deshalb die Zahlungen einstellen würden. Ich hatte der Familienkasse mehrmals mitgeteilt, dass nur einmal Kindergeld gezahlt wurde und das dieses Geld auf mein Konto gezahlt wurde. Es gäbe somit keine Doppelzahlung etc. Sollten ein zweiter Antrag vorliegen oder sie auf noch ein anderes Konto Geld zahlen, dann sollten sie mir dies bitte mitteilen, denn dies wurde weder von meinem Ex noch mir beantragt. Auf diese Frage hatte ich nie eine Antwort bekommen.
KielSprotte
Du redest immer von nach der Geburt - wenn dein Sohn 2010 geboren worden ist und du 2018 kein Kindergeld mehr bekommen hast, war er doch schon 8 Jahre alt. Und wenn du für 6 Monate nachgezahlt bekommen hast und jetzt immer noch 4 Monate fehlen, hast du ja scheinbar fast ein Jahr lang nicht bemerkt, dass du kein Kindergeld mehr bekommst......sorry, aber da hast du wirklich selber schuld. Sei froh, dass du es für 6 Monate nachgezahlt bekommen hast.
bellis123
"Mein Kind kann doch nichts dafür, dass sein Vater seine Mutter schädigen möchte und wichtige Briefe nicht weiterleitet." Stimmt, und das Kind kann auch nichts für seine Mutter, die über so lange Zeit schlampig mit Geldangelegenheiten umgeht. Du bist für dein Kind verantwortlich und es ist allein dein Fehler, dass du es so lange nicht bemerkt hast. "Pflegebedürftiges Kind" ist keine Ausrede dafür, so leid mir das tut. Auch ein pflegebedürftiges Kind wird irgendwann mal im Bett sein und schlafen (vorher kommen auch Eltern von gesunden kleineren Kindern nicht zu sowas), zumal du schreibst dass du nur Teilzeit arbeitest.
mellomania
prüfe ich spätestens JEDEN MONAT das Konto, die ZAhlungen und Eingänge. IMMER.
drosera
Hi, hast du das denn 2019 in der Steuererklärung für 2018 "berichtigt"? Und hat das Finanzamt das akzeptiert oder abgelehnt, weil du nicht die Kindergeldberechtigte bist? Hast du den Bescheid akzeptiert oder Einspruch eingelegt?
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