Kindergeldbezug während Elternzeit bei Umzug in die Niederlande

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergeldbezug während Elternzeit bei Umzug in die Niederlande

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich während der Elternzeit in die Niederlande umziehe, mich aber nicht aus Deutschland abmelde, habe ich dann weiterhin ein Recht auf Kindergeld aus Deutschland? Kann es sein, das die Kindergeldstelle dann eine Abmeldebestätigung von mir haben möchte und spielt es eine Rolle wie oft ich die alte Wohnung in Deutschland besuche? Darf ich meine Wohnung in Deutschland weiterhin angemeldet lassen, da ich nicht weiß ob ich in Zukunft z.B. 2, 3 oder 4 Jahren wieder nach Deutschland ziehen werde? Die Meldeanschrift ist die gleiche wie die meiner Eltern, es ist deren Eigentum. Lieben Dank im Voraus.

von Palmenkind am 17.07.2023, 11:53



Antwort auf: Kindergeldbezug während Elternzeit bei Umzug in die Niederlande

Hallo, Sie müssen sich ummelden bzw abmelden, wenn Sie de facto nicht mehr in D leben. Um als deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen. ODER 2. Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt. Sonst kein Anspruch. Wenn Sie in NL leben und die Wohnung behaten/ sich nicht ummelden, um KG zu beziehen ist das ein Straftatbestand. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2023



Antwort auf: Kindergeldbezug während Elternzeit bei Umzug in die Niederlande

Du musst dich natürlich offiziell abmelden, wenn du ins Ausland ziehst. Du wirst dich dann ja auch in den Niederlanden anmelden müssen. Vielleicht verlangen die dann auch eine Abmeldebestätigung aus Deutschland. Zum Kindergeld kann ich nichts sagen, aber der Elterngeldanspruch bleibt bestehen, wenn mindestens einer von euch weiterhin ein bestehendes Arbeitsverhältnis in Deutschland behält.

von Dojii am 17.07.2023, 12:27



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