Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

yalcin

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Guten Tag Frau Bader, ich versuche meine Fragen allgemein zu halten, obwohl es mein Kind betrifft. Ich hoffe Sie können mir helfen... Ich streite mich mit der Familienkasse bzgl. Kindergeld für meinen Sohn (auch rückwirkend) vor dem FG Kassel. Mein Sohn, Deutscher wie ich, in D geboren und seit April volljährig, ging vor drei Jahren für eine schulische Ausbildung (Gymnasium) gemeinsam mit seiner Mutter in die Türkei. Er hat nun das (türk.) Abitur und wird voraussichtlich nach dem Sommer in D studieren. Das Kind war stets in meinem Einfamilienhaus (128 qm Wohnfläche) angemeldet, hatte und hat immer noch im Haus sein eigenes Zimmer und kam regelmäßig in der "unterrichtsfreien Zeit" nach D und lebte hier. Ich bin übrigens selbständig und in D steuerpflichtig. Es geht hier eindeutig und ausschließlich um die Frage des "Wohnsitzes oder um den gewöhnlichen Aufenthalt" des Kindes. Wie kann ich denn der Familienkasse/Gericht glaubhaft machen, dass mein Sohn seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier in D hat und dass er in der unterrichtsfreien Zeit nach D einreiste? Bestätigung meines Sohnes sowie seiner Mutter sowie zahlreiche Zeugen aus dem Bekanntenkreis/Freundeskreis/Nachbarn sind vorhanden. Die Familienkasse (FK) betrachtet die Einreisen meines Sohnes als "Besuche oder vorübergehende Aufenthalte", weshalb sie den Lebensmittelpunkt nicht in D sieht und daher hier kein Anspruch auf KG bestehen soll, was jedoch nicht stimmt. Ebenso betrachtet die FK die Aufenthalte als zu kurz, was ich nicht nachvollziehen kann, denn er hat lediglich nur die Schulferien (insbesondere Sommerferien); und es dürfte für eine Familie nicht zumutbar sein, das Kind für eine Woche nach D einfliegen zu lassen, damit auch jeder (!) Tag der Ferien in D verbracht werden konnte/sollte, wie es die FK offensichtlich sehen möchte. Mein Sohn ist kein Student und hat demnach keine Semesterferien über mehrere Monate. Es liegt demnach nicht in seiner Sphäre, wie lange und wie oft er nach D kommen kann. Aus ausbildungstechnischen Gründen (Schulleitung/Schulferien/Kultusministerium) kann das Kind deshalb in den Ferien kommen, wobei hier sogar eventuelle Praktika und Klausuren zu berücksichtigen wären. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir bei dem Problem helfen könnten. Eventuelle Fragen kann ich gerne beantworten. Mit besten Grüßen Yalcin


Pamo

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Ich glaube, du wirst das der Familienkasse bzw. dem Gericht nicht glaubhaft darstellen können - weil es einfach nicht zutrifft. Wenn das Kind in den Schulferien in Deutschland ist, handelt es sich nach meiner Definition um einen Besuch und nicht um einen gewöhnlichen Aufenthalt. Viel Glück!


peekaboo

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http://news.steuerfinder.com/familie/kinder/nachrichten/detail/artikel/kindergeld-fuer-ein-in-der-tuerkei-lebendes-kind-269.html http://www.jurablogs.com/de/kindergeld-tuerkei-lebende-kind http://www.steuerberatung-hense.de/kein-kindergeld-fuer-in-der-tuerkei-lebende-kinder/


sunny2810

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Hallo, ich bin jetzt kein Experte, aber ich bin momentan mit meiner Tochter im Ausland (gar nicht in Deutschland gemeldet) und evtl kann dir meine Erfahrung weiterhelfen :) Also ich erhalte für meine Tochter Kindergeld obwohl ich und die kleine in Deutschland abgemeldet sind :) Grund - der Vater lebt in Deutschland und ist dort Berufstätig und ich habe auch noch einen ungekündigten Arbeitsvertrag dort. Mir wurde von der Kindergeldstelle gesagt - wenn einer der Eltern in Deutschland berufstätig und steuerpflichtig ist UND ich um Ausland kein Kindergeld beziehe (erst im Ausland zum Amt), erhalte ich automatisch das deutsche Kindergeld. Würde ich hier etwas erhalten, würden sie mir, falls ich nicht auf 184 € käme den Restbetrag bezahlen. Ich war hier beim Arbeitsamt und die haben mir so eine Internationale Bescheinigung ausgestellt, dass ich hier nichts erhalte und Deutschland für mich zuständig ist. Also bitte erst im Ausland zu der Stelle gehen. Ausschlaggebend ist aber, dass EINER der Eltern in Deutschland erwerbstätig ist und steuerpflichtig (musste da eine Bescheinigung über den Umfang der Steuerpflicht vom FA vorlegen) ist. Hab von vielen schon gehört, dass sich die Kindergeldstelle oft stur stellt und man sich da durchkämpfen muss - bei mir hat der Kampf 3 Monate gedauert :) Viel Glück :)


yalcin

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@Pamo Ich bin anderer Auffassung. Vielleicht kam das bei meiner Schilderung nicht genau rüber. Mein Sohn KANN nur in den Schulferien (unterrichtsfreie Zeit) nach Deutschland kommen, anders ist es nicht möglich. Ebenso KANN ein Student, der im Ausland studiert, lediglich in den Semesterferien nach D kommen. Ähnlich verhält es sich mit Kindern, die als Au-Pair sich im Ausland befinden oder im Ausland eine Ausbildung machen. Auch diese Kinder können nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Ferien, Semesterferien, unterrichtfreie Zeit usw.) zu den Eltern reisen, um den Wohnsitz ODER den gewöhnlichen Aufenthalt in D beizubehalten, damit der Anspruch auf Kindergeld weiterhin bestehen bleibt. Ich sehe keine andere Möglichkeit, wie und wann mein Sohn sonst nach D kommen sollte, damit der Wohnsitz beibehalten wird oder der gewöhnliche Aufenthalt sich in D befindet...!?


yalcin

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@peekaboo Danke für das googeln, aber diese Urteile sind mir bekannt und unterscheiden sich von meinem Fall. Ich habe selbst bei meiner Suche entsprechende Urteile von Finanzgerichten gefunden, die zu meinen Gunsten waren. Darum gilt es hier, bei Gericht mit eintsprechenden Entscheidungen zu argumentieren. Darüber hinaus ist es möglich, im speziellen Einzelfall eine andere Entscheidung bei Gericht herbeizuführen.


yalcin

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@sunny2810 Vielen Dank für den Beitrag. Macht mir natürlich Mut. Mich interessiert jedoch, ob Du in einem EU Land (!) bist, denn da sieht die Sache anders aus. In meinem Fall hat sich die Mutter nicht einmal abgemeldet, sondern sie ist noch in D angemeldet und kommt regelmäßig nach D - mal mit unserem Sohn mal auch alleine. Sie bezieht in der Türkei kein Kindergeld oder eine ähnliche Unterstützung. Ich weiß garnicht, ob es in der Türkei eine ähnliche Stelle gibt, die mir diese "internationale Bescheinigung" ausstellt... Was steht eigentlich in dieser internat. Bescheinigung? Ich als Vater lebe in D und bin hier nachweislich steuerpflichtig. Wenn dem so ist, dann wäre dies nur nachzuweisen und Ruhe ist... Doch das weiß die Familienkasse bereits von mir durch meine zahlreichen Schreiben. Aber es wäre zu wünschen, dass mir die hiesige Kindergeldkasse/Familienkasse dasselbe sagen würde, tut sie aber leider nicht. Dies zeigt mir, wie unterschiedlich die Familienkassen entscheiden. Ich kenne mehrere Fälle aus meinem Umfeld, in denen für das Kind, das in der TR studiert und einmal im Sommer nach D kommt, Kindergeld gezahlt wird. Eine Überprüfung seitens der Familienkasse, wann, wie oft und für wielange das Kind nach D kommt, um gerade seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen, erfolgt seit Jahren nicht. Soviel zu den Familienkassen..!


Mitglied inaktiv

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Ich könnte mir vorstellen, der riesen Unterschied ist, das die Mutter auch in der Türkei wohnt - ob gemeldet, arbeitend oder sonstwas - keien Ahnung ob relevant. Das dürfte die Sache zu Studenten und AuPairs doch stark unterscheiden.


sunny2810

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Hallo, also ich bin in einem EU-Land. In dem schreiben stand eigentlich nur unsere Angaben drinnen (Geburtsdatum, etc.) Dann hat die vom Amt mir rein geschrieben, dass ich in Deutschland gearbeitet habe, dass der Vater sich in Deutschland befindet und dort arbeitet und dass sie nicht für mich zuständig sind sondern Deutschland. Ich hab sogar nen Bekannten der in der CZ lebt - hat noch NIE in Deutschland gewohnt, ebenso seine Ex-Frau und sein Kind nur in der CZ gelebt haben. Die können ja nicht einmal Deutsch, ABER da er seit 2 Jahren in Deutschland arbeitet und er von seiner Ex-Frau das geteilte Sorgerecht bekommen hat, er ebenfalls Elterngeld von der Deutschen Kindergeldstelle erhält. Wir haben auch für beide Länder Krankenkassenkarten ;) Ich würde mal mit dem Amt reden und sagen, dass du bekannte hast wo es auch funktioniert hat. Genau nach diesem Satz ist bei mir auf einmal alles gegangen, vorher war auch ein ewiges hin und her ;)


yalcin

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Hallo @sunny2810 Danke für Deine Zeilen... Das ändert die Sache gewaltig. Bei Kindern, die in einem EU-Land leben sieht die Rechtslage anders aus - leider muss ich sagen, denn die Türkei gehört nicht zu EU. Ich habe im Übrigen viele Urteile gefunden, in welchen Kindergeld gezahlt werden muss, da das Kind in Polen, oder CZ oder in einem anderen EU-Land lebt. Ich kann nur hoffen, dass Rechtsanwältin Bader Stellung nimmt und eventuell etwas Klarheit in die Angelegenheit bringen kann. Gruß Y.


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