Mitglied inaktiv
Guten Abend, Frau Bader, wir wohnen in Hessen und in unserer Stadt besteht akuter Mangel an Kiga-plätzen. Mein Sohn wird im Februar 2005 drei Jahre alt. Mir wurde jetzt schon gesagt, dass ich wahrscheinlich erst ab September 2005 einen Kiga-platz bekommen werde, da jetzt schon ellenlange Wartelisten bestehen und viele, jetzt bereits Dreijährige noch keinen Platz bekommen haben. Meine Elternzeit endet mit dem 3. Geburtstag meines Sohnes und ich will/muss dann an diesem Tag anfangen zu arbeiten. Ich habe auch keine andere Möglichkeit, die Zeit zu überbrücken (Oma wohnt weit weg). Kann ich den Kiga-anspruch gerichtlich einklagen? Wie gehe ich da am besten vor? Sollte ich schnell noch eine Rechtschutzversicherung abschließen? Meine behandelt, glaube ich, nur Miet- und Berufsprobleme (müsste ich mal genauer nachschauen).
Hallo, schauen Sie mal bei http://www.yovanto.de/-snm-0135032880-1074999747-0000028635-0000000001-1083638507-enm-coremedia/generator/Dokumente/Content/Ratgeber/Kinderbetreuung/Kinderbetreuung.html. In Hessen haben Sie ab dem 3. LJ einen Anspruch. DRUCK machen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, nun, ich komme aus niedersachsen, bin erzieherin und kann dir nur in soweit raten, diesen platz nicht einzuklagen wenn du dein kind dort für längere zeit unterbringen möchtest. in der regel ist es so das immer wenn ein neuen kigajahr beginnt, in der regel nach den sommerferien, dann werden die neuen kinder aurgenommen. es wird erstmal nach dem alter geschaut, da die fünfjährigen eher den anspruch auf einen platz haben, da es das letzte jahr vor der schule ist. manchmal kann es sein das im laufe eines kigajahres kinder wegziehen oder wechseln, dann werden wieder plätze frei und das nächste kind auf der liste kann dann nachrutschen. zwar sollte jedem dreijährigen kind ein platz zustehen, aber wie du ja weist ist in wirklichkeit leider nicht der platz dafür da. solltest du wirklich klagen wollen tust du dir und deinem kind keine tür auf für jegliche weitere zusammenarbeit mit dem personal...wie wäre es mit der möglichkeit, evtl, dein kind bei einer tagesmutter zu melden, es ist ja egal ob du nun den kiga platz bezahlst oder eine tagesmutter?? oder frag bei einer freundin nach ob sie dein kind entgeldlich für ein paar stunden nehmen würde?? frage deinen arbeitgeber, ob du, wenn du halbtags arbeitst, anstatt vormittags-nachmittags kommen könntest, dann könntest du dein kind bis zum kindergartenplatz zu deiner mutter oder so bringen?? es sind nur überlegungen die du anstreben solltest und kein gerichtsverfahren,wie schon gesagt, damit tust du dir und deinem kind kein gefallen. außerdem würde eine rechtschutzversicherung nie ein laufendes verfahren annehmen, und da du ja weißt das du wohl erst inm sptember einen platz bekommen würdest weiß ich nicht ob das sinnvoll ist. vielleicht konnte ich denkanstöße geben, halt mch auf dem laufenden.. nina
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