Frage: Kindergarten Nachtrag

Vielen Dank für Ihre Antwort Frau Bader, Ja wir sind aktuell in Behandlung beim Kjp (Verdacht auf ADHS). Davor wurde Integrations Status abgelehnt. Ergo bekommt er noch. Es war alles im Kiga geklärt mit der Frühförderung und das er auch 2 Tage die Woche bis 14 Uhr zum kiga muss wegen meiner Arbeit. Die Frühförderung wurde nun beendet, weil alles seine Wege lief und geklärt war (Hätte ich nicht machen sollen, weil die Frühförderung gut vermittelt hat und gesehen hat wie wir unter druck stehen. Jetzt fängt es leider wieder an und mir wird gesagt ich soll ihn jeden Tag um 12 Uhr abholen, wegen mehrerer "Kleinigkeiten", er würde sich öfter in die Hose fassen (hat er schon immer gemacht, durch seine innere Unruhe), er kann nicht ruhig am Essentisch sitzen usw. Vorgestern beim Elterngespräch sagte mir die Erzieherin ich soll ihn beim Kjp stationär aufnehmen lassen, weil er ihr zu anstrengend ist und sie das nicht schafft. (Integrationskindergarten) Ich sagte ihr das ich das die letzten 5 Monate die er noch vor der Schule im Kindergarten ist, nicht machen werde und meine Arbeitszeit soweit wie es geht beschränke, damit ich ihn um 12 Uhr abholen kann. Mit dem Therapeut im Kjp war auch vorher schon geklärt, dass er nicht stationär aufgenommen wird. Deshalb meine Angst, dass mir der Platz fristlos gekündigt werden kann.

von Chelliii am 24.02.2022, 21:29



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

Hallo, sehr schwierig, wie gesagt. Die Frage ist ja, ob der Kindergarten ihn loswerden will oder unterstützen möchte. Ich würde versuchen, ihn zurückzustellen - schulreif klingt anders. Da gibt es doch noch Zwischenlösungen, wo er (vllt zeitnah) bis zum Kindergarten hingehen kann. Ansonsten kann der Kindergarten den Vertrag (auch ohne Grund) kündigen.Dann hat die Gemeinde die Pflicht, einen anderen Platz zu suchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2022



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

und Antworten - auch von Frau Bader - bekommen. Hier im Forum kann auch Frau Bader nur allgemeine Fragen beantworten. Spezifische Einzelfallberatungen gehen hier nicht. Wenn die Vorschläge/Ratschläge anderer Foristen und/oder die Auskunft von Frau Bader dir icht ausreichend oder genau passend erscheint, wirst du einen Anwalt oder andere Stellen vor Ort befragen müssen. Diese können dann entsprechend auch Rückfragen stellen, Details aufdröseln etc und dich speziell zu deinem Sachverhalt beraten. Wenn es wirklich keine größeren Baustellen gibt als dass, was du schon 2 x beschrieben hast, der Kiga aber immer wieder darauf drängt, dass euer Kind zu auffällig sei, um ihn gemäß Vertrag zu betreuen - dann an den Träger wenden und dort klar machen, dass es keinen Grund gibt, euer Kind nicht vertragsgemäß zu betreuen und du auf Einhaltung bestehst. Die Angst, dass man dir den Vertrag kündigt, wird dir hier keiner nehmen können. Aber mal am Rande: ich habe durchaus schon erlebt, dass man einem Kind einen I-Status aufdrücken will, um darüber mehr Geld bzw. mehr Betreuungsstunden zu erhalten. Allerdings scheint euer Sohn ja tatsächlich Probleme zu haben - er ist in einem Integrativen Kiga, Verdacht auf ADHS, Frühförderung, Ergo - das alles macht man ja nicht, weil es so gar keine Probleme gibt, die über das normale Maß hinaus gehen. Und ich habe auch noch nicht erlebt, dass eine Erzieherin zu einer stationären Aufnahme rät und das tatsächlich damit begründet, weil es ihr zu viel Arbeit wäre. Also wenn das wirklich genau so gesagt wurde, geht das natürlich! gar nicht. Diese Beurteilung steht einer Erzieherin nicht zu und schon gar nicht mit der Begründung "weil er mir zu anstrengend ist (muss da etwas schwerwiegendes sein, dass man nur stationär behandeln kann)". Bist du sicher, dass es wirklich alles so easy ist und es wirklich gar keine Gründe dafür gibt, dass eine Erzieherin sich so krass äußert? Und das ja offenbar von der Leitung mitgetragen wird (Betreuungszeiten kürzen).

von cube am 25.02.2022, 08:25



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

Wie ist denn die schuleingangsüberprüfung ausgegangen? Kann er eine regelgrundschule besuchen? Das muss ja auch geprüft worden sein

von mellomania am 25.02.2022, 08:59



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

Im letzten Fragepost dazu schrieb sie, dass die Schuleingangsuntersuchung ok wäre. Überhaupt, dass alle Stellen keine Probleme sehen - bis auf das noch ausstehende Ergebnis der ADHS-Testung. Demnach könnte man durchaus den KiGa als "schräg" betrachten bzw. diejenigen, die da irgendetwas unterstellen, um sich eines anstrengenderen Kindes möglichst zu entledigen. Nun kommt aber noch die Aussage hinzu, man hätte zu einer stationären Behandlung geraten. Ich habe schon viel gehört bzgl. I-Status durchsetzen wollen etc - aber das man völlig grundlos von einer stationären Behandlung spricht" eher noch nicht. Und schon mal gar nicht mit der Begründung "weil mir das Kind zu anstrengend ist". Tut mir ehrlich leid, aber das hört sich schon so an, als wenn das "alles ganz normal" nicht so ganz stimmen kann - oder aber die Erzieherin nicht mehr alle Latten am Zaun hat und das von der Leitung auch gedeckelt wird.

von cube am 25.02.2022, 11:59



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

Wäre nichts auffällig, hätte es keine Frühförderung gegeben. Diese abzubrechen, keine schlaue Idee. Auf die schuleingangsuntersuchung würde ich gar nichts geben, die winken erst einmal beinah alles durch. In den ersten beiden Schuljahren wird dann sortiert.

von Bone am 25.02.2022, 16:48



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

Hier in bawü wird nix durchgewunken. Kinder mit Förderleistung, welcher eben schon im kiga festgestellt wurde, werden überprüft von einem sonderpädagogen. Damit nicht in die Regenschule eingeschult wird und dann erst geschaut.

von mellomania am 25.02.2022, 17:42



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

Danke für eure Antworten :) Genau, bei der Schuluntersuchung gab's keine Probleme und er kommt auf die Regelschule. Frühförderung haben wir nur in Anspruch genommen, weil unser Kinderarzt dazu geraten hat, damit Sie zwischen uns und dem Kindergarten vermitteln kann. Hat sie auch alles super gemacht und wir konnten alles klären (wie ich schon in den anderen Beiträgen geschrieben habe). Nachdem wir jetzt die Frühförderung beendet haben, fing es halt alles wieder an. Unser Sohn hat Probleme, wir sind nicht ohne Grund in Behandlung bei dem Kjp (ADHS Verdacht) und der Ergotherapie, das steht nicht außer Frage. Meine Frage war ja im Endeffekt nur ob uns fristlos gekündigt werden kann.

von Chelliii am 25.02.2022, 18:25



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

Da sich jedes Kind erst einmal auf einer normalen Grundschule anmelden muss, kann man sich gar nicht direkt an einer Förderschule anmelden. Im Zuge dessen können Eltern einen Antrag auf Förderschule stellen. Oder die Schule macht das eben nach der Einschulung bei den Kindern. Bei denen wo sie sehen, das sie nicht für die Grundschule geeignet sind. Was in BaWu gilt, muss nicht für ganz Deutschland gelten. Andere Bundesländer agieren da anders. In vielen gibt es auch keine Förderschulen mehr. Ich kann nur sagen, hier wäre der KiGa-Platz weg, wegen der abgebrochenen Frühförderung, mit offenstehender Diagnostik ADHS. Wäre die auch negativ, könnte man ja noch argumentieren. Als Mutter kann ich es sehr gut verstehen. Man sieht sein Kind mit anderen Augen und macht sich auch gerne selbst was vor. Ich würde da aber auf die Erzieher setzen, den die sehen das Kind jeden Tag über Stunden. Haben den direkten vergleich zu anderen Gleichalten. Nicht einfach nur eine Momentaufnahme. Die ganzen Schilderungen hören sich jedenfalls nicht nach einem normal entwickeltem Kind an.

von Bone am 25.02.2022, 18:47



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

Und genau das wird sich aus der Ferne nicht pauschal beantworten lassen. Der KiGa kann natürlich von seinem Recht gebrauch machen, einen Vertrag einseitig zu kündigen mit guter Begründung. Die Frage ist dann eben - kann er das gut begründen? "Ist mir zu anstrengend" reicht halt nicht. So, wie du es beschreibst, hat der Kiga keine guten Gründe - alle hinzugezogenen Ärzte, Therapeuten haben ja offenbar bestätigt, dass es keine schwerwiegenden Probleme gibt. Das solltest du dir halt nochmal schriftlich alles geben lassen. Und für dich selbst evt. mal chronologisch aufschreiben, wann was passiert ist und wie du zB reagiert hast (zB Frühförderung in Anspruch genommen - wurde erfolgreich abgeschlossen etc). Und auch, wann/wie oft du dein Kind abholen solltest und mit welcher Begründung. Dann hast du für dich schon mal etwas klarer, was der Kiga evt. an Gründen auffahren könnte und wi edu da kontern kannst. Vielleicht solltest du auch einfach nochmal ein offizielles Gespräch mit dem Kiga führen (mit einem Zeugen für dich dabei) und ihnen deine Sorge/Eindruck schildern. Da wirst du raushören können, was Sache ist bzw. das Thema evt. auch ein für alle Mal klären und die letzten Monate ohne Unsicherheiten hinter dich bringen.

von cube am 25.02.2022, 18:51



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

Die Stellen können das gar nicht bescheinigen. Gäbe es keine Begründung, gäbe es keine Frühförderung und keinen Termin beim Kjp. Beides bekommen nur Kinder mit Auffälligkeiten. Mit Abbruch der Frühförderung hat die Userin dem KiGa zugespielt. Anders wenn die Frühförderung gesagt hätte, was sollen wir noch mit dem Kind?

von Bone am 25.02.2022, 18:59



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

Die Frühförderung wurde aber nicht beendet, weil ich sie nicht mehr wollte, sondern weil sie selber keinen Grund mehr gesehen haben. Mein Sohn geht im Sommer zur Schule, somit wäre die Frühförderung sowieso beendet worden. Ein Schriftstück habe ich bekommen, mit erfolgreicher Beendigung. Um euch alles genau zu erklären, was mit dem Kindergarten für Probleme aufgetreten sind und welche nicht so tolle Situationen wir mit dem Kiga hatten, würde hier den Rahmen sprengen. Wie gesagt, ich weiß was mein Sohn für Probleme hat und tue alles dafür, dass er die Hilfe bekommt die er braucht. Die Frühförderung war mehrmals zur Besichtigung von meinem Kind im Kindergarten und hat sich alles angeschaut, wie er sich da verhält, weil ich es eben nicht mitbekomme und es wurde dort auch nichts gravierendes festgestellt. Der Therapeut ist auch nicht für eine stationäre Aufnahme. Aber wir beenden hier das Gespräch würde ich sagen, es fehlen zu viele Hintergrund Infos, die hier wie gesagt den Rahmen sprengen würden. Aber trotzdem danke für die ganzen Nachrichten:)

von Chelliii am 25.02.2022, 19:20



Antwort auf: Kindergarten Nachtrag

Natürlich kann der Betreuungsvertrag fristlos gekündigt werden. Jederzeit. Und dann habt ihr eben erstmal ein Problem, weil euer Kind nicht mehr betreut wird. Die Frage ist dann, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Und das festzustellen und durchzusetzen wird stressig. Und da lügt der Hase i Pfeffer: Selbst wenn die Kündigung irgendwann für unwirksam erklärt wird, habt ihr dennoch Stress, Ärger und vor allem: keine Betreuung für Euer Kind. Deshalb: redet mit der Leitung. Asap. Und Klartext.

von Berlin! am 26.02.2022, 20:33



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Nachtrag zu meiner Frage weiter unten Harz 4 und Kindergarten..

Danke für Ihre Antwort! Was wäre denn, wenn das Kind nicht ganztags dort bleibt, fremdelt, ..und es kaum möglich ist es dort zu lassen? Muss man es dann auch zwingen? Ich meine, man handelt dann doch nicht im Sinne und zum Wohl des Kindes und das kann ja auch nicht sein. Oder? Klar ist, das nicht beide Elternteile zuhause sind, und das beid...


Nachtrag: Kindergarten schließt 1 Monat wegen Personalmangel

Nochmals als Nachtrag zum Post vom 24.5. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Kindergarten-schliesst-1-Monat-wegen-Personalmangel_116638.htm Hallo Frau Bader, mit der Stadt sind wir ja schon seit Oktober 2013 in ständigem Kontakt, freundlich aber fordernd. Wir wurden immer nur vertröstet und hingehalten. Als der Zustand ständiger Unterbesetzun...


Kindergarten (Nachtrag kürzere Frage)

Ich stelle die Frage nochmal kürzer: Kann der Kindergarten mir fristlos kündigen mit der Begründung nicht betreubar, wenn mein Kind überall vorgestellt worden ist? Integrations Status wurde abgelehnt, Kinderarzt sieht keinen Grund, Frühförderung war bis vor kurzem auch mit dabei, und bei der Schuluntersuchung wurden auch keine besonderen Dinge ...


AGB Änderung Kindergarten einseitig möglich?

Unser Kind besucht einen Kindergarten in AWO-Trägerschaft. Vor kurzem haben wir ein Schreiben erhalten, dass die AGBs von Seiten der AWO ab 1. Oktober geändert werden. Wir erhielten inzwischen auch ein 10-Seitiges Schreiben mit den neuen AGBs. Da die AGB-Änderung an einigen Stellen Nachteile für uns und andere Eltern bedeuten würde, wollte i...


Übergang vom Kindergarten zur Schule

Guten Tag, ich habe ein 5,6Jahriges Kind mit Wahrnehmungsstörung.Er hat seit 2 Wochen die Gruppe gewechselt,weil er in der alten Gruppe sein Verhalten sich verschlechtert hat(teilweise deine Wahrnehmungsstörung, teilweise das neue unerfahrene Personal und teilweise andere 2 verhaltensauffälige Kinder).Die neue Erzieherin meint er ist für die Grund...


Kindergarten Zuschuss

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wird im April 2024 3 Jahre alt und kommt in den Kindergarten. Bekommt Sie gleich den Zuschuss vom Staat oder erst ab September? Wir Wohnen in Bayern. mit freundlichen Grüßen  Nada Abdelghani 


I Platz kindergarten

Hallo Ich habe mal eine frage in der Kita hieß es das meine Tochter ,4 Jahre  einen i Platz benötigt evtl mit Assistenz. Ich habe den zugestimmt und habe den Bogen ausgefüllt. Jetzt bekam ich von der lvr ein Brief wo drin stand das die Daten benötigen wie. Z.b Schulabschluss kontodaten und ausländerrechtlicher status wofür benötigen die diese date...


Förderverein Kindergarten

Sehr geehrte Frau Bader, in unserem Kindergarten in Hamburg, privater Träger, werden die Erzieher nicht nach Tarif bezahlt sondern eher darunter. Gleichzeitig stehen wir (wie so viele) gerade vor dem Problem des Erziehermangels. Eine Stelle (Erzieherin im Beschäftigungsverbot weil schwanger) kann seit sechs Monaten nicht neu besetzt werden weil...


Nachtrag

Vielen Dank für Ihre Antwort bzgl dem Beschluss zu dem Thema Beratungsstelle.    Ich habe jetzt bei Gericht angerufen und der Justizangestellte meinte, dass ich Antrag auf elterliche Sorge stellen muss und das der Bereich "Gemeinsamer Besuch bei der Beratungsstelle" dann auf mich übertragen wird.    Ist das der richtige Antrag? Er wirkte e...


Nachtrag zu "Krankengeldbezug vor Elternzeit"

Guten Morgen Frau Bader, wir haben noch eine Frage zu der Berechnung vom Krankengeld.  Sollte mein Mann wieder in den Bezug kommen, wird dann das Krankengeld in der Höhe gezahlt, wie damals von 11/23 -03/24 (da es sich um die selbe Verletzung handelt), oder würde es neu berechnet werden?  Er hätte nur 3 Wochen dazwischen gearbeitet... Wür...