Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag zu meiner Frage weiter unten Harz 4 und Kindergarten..

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag zu meiner Frage weiter unten Harz 4 und Kindergarten..

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Danke für Ihre Antwort! Was wäre denn, wenn das Kind nicht ganztags dort bleibt, fremdelt, ..und es kaum möglich ist es dort zu lassen? Muss man es dann auch zwingen? Ich meine, man handelt dann doch nicht im Sinne und zum Wohl des Kindes und das kann ja auch nicht sein. Oder? Klar ist, das nicht beide Elternteile zuhause sind, und das beide verpflichtet sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, wenn das Kind 3 ist! Aber es wird doch geschaut, wer besser vermittelbar ist, oder nicht? Es reicht ja erstmal wenn einer wieder Arbeit hat, um vom Amt weg zukommen. Und das will man ja. Wenn ich mit meiner Ausbildung hier fast keine Chance habe wieder Fuß zu fassen, mein Mann aber die ganze Zeit vorher Arbeit hatte ist er doch viel besser wieder einzugliedern.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn beide ArbGeld beziehen versucht das AA, beide zu vermitteln. Liebe Grüsse, NB


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bei uns gehts ja nicht um Arb.Geld sondern Harz 4. auch dann`?


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warum hast du denn solche angst, daß dein kind den ganzen tag in den kiga sollte??? es ist 3, kein baby mehr. fremdeln ist in meinen augen kein argument....wozu gibt es sanfte eingewöhnung?


Mitglied inaktiv

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Wenn Dein Mann so gut vermittelbar ist, wird er doch auch schnell wieder eine Stelle finden. Wenn er dann für Euch alle finanziell aufkommen kann, kannst Du Deine Stelle - die Du dann evtl. hast - wieder kündigen oder Dir eine Teilzeitstelle suchen. Wo ist da das Problem? Und wenn Dein Mann bis dahin keine Arbeit hat, ist es doch gut, wenn wenigstens Du ein Einkommen hast. Laßt es doch einfach auf Euch zukommen. V. G.


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