Amondine
Hallo Frau Bader, darf bei der Berechnung/Nachprüfung des Elternbeitrags für die Kinderbetreuung das einmalige Gehalt im Dezember rückwirkend für das ganze Jahr hochgerechnet werden? Ich habe im Dezember 2010 angefangen zu arbeiten und wir sollen nun eine horrende Summe (wg. höherer Einkommensstufe 2010 und Prognose 2011) an das Jugendamt nachzahlen. Die Grundlage für die Betreuungskosten (Jahresbrutto Einkommen des Haushaltes) ist durch die fiktive Hochrechnung meines Einkommens viel höher als das, was wir wirklich als Jahresbrutto verdient haben. In dem Bescheid des Jugendamtes steht, man könne keinen Widerspruch einlegen, nur gegen den Bescheid klagen; muss dann ein Anwalt eingeschaltet werden oder können wir die Unterlagen auch einfach so zum Verwaltungsgericht nach Düsseldorf schicken? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, inhaltlich kann ich wenig dazu sagen, da das von Bu-Land zu Bu-Land variiert. Klagen können Sie aber auch alleine. Sie müssen halt eine Begründung schreiben u Anträge stellen. Da findet sich sicher im Netz ein Muster Liebe Grüsse, NB
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