Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

"Kind-krank-Tage"und Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: "Kind-krank-Tage"und Elternzeit

Sonja_1

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Guten Abend, der Kindergarten ist momentan nur in Notbetrieb tätig und meine 5-jährige Tochter ist mit mir und ihrem einjährigen Bruder zuhause. Nun habe ich das Problem, dass Arzttermine anstehen und auf Nachfrage das Geschwisterkind nicht mitkommen darf. Aber die Kinder sollen ja auch nicht zu den Großeltern, Kindergarten ist nicht machbar usw. Gibt es hier die Möglichkeit, dass mein Partner einen "Kind-krank-Tag" aufgrund der aktuellen Situation nehmen kann?! Man hat wirklich das Gefühl, dass Familien bestraft werden - es ist ein organisatorischer Kraftakt, alles unter einen Hut zu bekommen. Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann sich Kinderkrankentage nehmen - das Problem ist aber, dass er den ganzen Tag nehmen muss und die Arztbesuche ja nur einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ist die Voraussetzung nur partiell gegegebn. Da muss er mit dem Ag reden un den Rets zB mit Überstunden abdecken. Ich würde im Kindergarten fragen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Warum sollten die Kinder nicht zu den Großeltern? Diese Empfehlung galt zu Beginn von Corona - also vor einem Jahr. Aktuell habe ich da nichts mehr von gehört.


Sonja_1

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Selbst wenn diese Empfehlung nicht mehr gilt: 1. wohnen die Grosseltern fast eine Stunde weg und 2. sind wir sehr vorsichtig, da es bis jetzt nur die 1. Impfung gab und Vorerkrankungen das Risiko für einen schweren Verlauf erhöhen


MamaausM

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Warum nimmt dein Mann nicht über Urlaub frei?


ImvPP

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Die Empfehlung "nicht zu Großeltern" gilt weiterhin.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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