Mitglied inaktiv
liebe frau bader, ich hoffe, die frage ist hier richtig. und zwar beziehe ich sozialhilfe (kein kontakt zum kv, er zahlt auch nicht, läuft über jugendamt) und mache derzeit eine massnahme zur wiedereinliederung ins die berusfwelt mit seit anfang februar. nun hatte ich das glück, das mein sohn am montag mit fieber aus dem KiGa kam und der arzt dann windpocken diagnostizierte. er schrieb eine bescheinung, dass mein kidn krank ist und es bis freitag eben betreuung brauchte. natürlich war die firma nicht begeistert. vorhin rief der kindergarten an, dass die krankmeldung wohl etwas kurz sei mit 5 tagen, normal blieben windpockenkinder immer zehn tage weg. ich rief also den arzt an und habe erst für montag einen termin bekommen aber bekam gleich zu hören, ich müsse dann wohl urlaub nehmen (auf dne ich doch gar keinen anspruch habe), wenn der kleine noch windpocken habe. die dak meinte auch was von 5 tagen, die nur erlaubt seien, aber ich meinte immer, für allein erziehende mütter seien es 12 tage? bei der dame von der dak fühlte ich mich am telefon sehr abgefertigt, denn sie hängte gleich nahc der auskunft ein, wohl weil auch gleich feierabend sei. in der firma wusste man das nicht, ich solle aber montag ganz in ruhe zum arzt gehen und mich dann melden. vielleicht können sie mir dazu etwas sagen? ich kann mir denken, dass es auch für andere (alleinerziehende) mütter sehr interessant wäre zu wissen, wie lang man "auf kind krank sein" kann, wenn ich es mal so nennen soll. vielen dank.
Hallo, erkundigen Sie sich beim Arbeitsamt. Falls Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gilt folgendes: . Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe eine 120 Stunden Arbeitsvertrag. Arbeite 5 Tage jeweils 6 Stunden. Aktuell war ich 5 Tage mit Kind krank. Der Arbeitgeber zieht mir die Stunden vom Gehalt ab und ich bekomme diese von meiner Krankenkasse erstattet. Soweit Alles gut. Jetzt weiß ich nicht, wie ich die Stunden auf den Arbeitszeitnachweisen ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre ...
Hallo , ich bin aktuell Schwanger und bin seit dem 28.05 krankgeschrieben bis zum 10.07. Da ich mit einer ähnlichen Diagnose im März vor meine Schwangerschaft krankgeschrieben war befinde ich mich derzeit im Krankengeld . Nun hab ich während der Au ein ärztliches Beschaftigubgsverbot bekommen was am 17.06 begonnen hat . Nun zahlt die Krank ...
Hallo, der Vater meiner Tochter und ich leben getrennt. Unsere Tochter lebt bei mir und besucht ihren Papa recht häufig. Über den Umgang haben wir uns untereinander geeinigt. Es gibt also keine ganz feste Regelung oder gar einen Titel. Ich bin Landesbeamtin und unsere Tochter ist deshalb beihilfeberechtigt und privat versichert. Ihr Vater i ...
Hallo, Meine 3 Jährige Elternzeit hat Ende Juli geendet. Mein neuer Mutterschutz beginnt 4 Wochen später. In diesem Zwischenraum war ich nun krankgeschrieben, das wurde dem AG auch vorher bereits mitgeteilt, aufgrund einiger Beschwerden. Damit er nicht mit mir planen braucht. Nun hatte ich einen Brief in der Post, Meldung zur Sozialversicher ...
Hallo. folgende Situation, als mein Sohn (3j) am 09.12 - 13.12 krank wurde ist mein Partner mit ihm zum Arzt, dieser hat den kleinen direkt krankgeschrieben weil er eine schwere Hals Entzündung hatte. ich selber war zu dem Zeitpunkt nur ein paar Tage vor errechneten Termin für das zweite Kind. Also konnte ich die Betreuung meines gr ...
Hallo. Frage zu kind krank. Ich arbeite 130 h im Monat. Meistens 8h pro Tag,aber auch mal 10h und auch mal Tage frei. Je nach Dienstplan. Jetzt hatte ich kind krank. Ist es richtig das da nur der tagesfaktor 6h berücksichtigt wird und nicht meine geplante Zeit? Zb von 8 bis 16 Uhr -> 8h oder 21 Uhr bis 7 uhr ->10h (Auf dem zeitkonto. ) ...
Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer, der wegen "Kind krank" früher den Arbeitstag beenden muß? Laut Personalabteilung solle man 1.) Minusstunden nehmen... oder 2.) werde der ganze Tag als "Kind krank"-Tag gemeldet (bei Vorlegen des Attests), d.h. für den gesamten Tag würden nur 90% Gehalt gezahlt, entsprechend weniger Rentenbeitrag usw. Klar ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verlängerung EZ
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot