Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind krank/Arbeitszeit abgezogen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind krank/Arbeitszeit abgezogen

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, letzte Woche war ich wegen Krankheit meines Sohnes einen Tag (mit Bescheinigung des Kinderarztes)zu Hause. Bei uns in der Firma herrscht Gleitzeit, meine Regelarbeitszeit pro Tag beträgt 6,6 Stunden. Nun hat mein Arbeitgeber mir diese Zeit von meinem Gleitzeitkonto abgezogen, d.h. meine ehemals 10 Überstunden wurden auf ungefähr 3 Überstunden gekürzt. Das kann doch nicht wahr sein, oder? Ich habe schließlich keinen Urlaubstag genommen. Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich schon jetzt, Haifa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Haifa, soweit ich weiß, mußt du den Freistellungsschein (das ist der den Du vom Arzt bekommen hast) bei der KK einreichen, dann bekommst Ausfallgeld. Dein AG bekommt ein Schreiben von der KK worin er bestätigen muß,das Du kein Geld bekommen hast und um welchen Ausfallbetrag es sich handelt. LG Silke


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