Mitglied inaktiv
Guten Tag, Anfang September fange ich wieder an zu arbeiten, unser Sohn ist dann 1 Jahr alt. Mit meinem Arbeitgeber ist eine Arbeitszeit von 30h / Woche vereinbart. Normal arbeiten wir 40h, haben Gleitzeit, es gibt eine Kernarbeitszeit von 9.30-14.30 Uhr. Der frühste Arbeitsbeginn ist 7.00 Uhr. Da ich 1h Arbeitsweg habe und unseren Sohn nicht so spät abholen kann, aus der Kita, möchte ich von 7.00 Uhr bis etwa 13.00 Uhr arbeiten. Dann wäre ich ja aber nicht bis zum Ende der Kernarbeitszeit da. Kann der Arbeitgeber das auch bei Teilzeitmitarbeitern verlangen die volle Zeit während der Kernarbeitszeit anwesend zu sein? In diesem Fall wäre von Gleitzeit nicht mehr wirklich die Rede. Arbeitstechnisch macht es keinen Unterschied ob ich früher oder später anfange. Meinen Arbeitgeber hab ich darauf noch nicht angesprochen, will ihn nicht erst auf diese Idee bringen. Würde mich interessieren wie das rechtlich aussieht. Wir haben keinen Betriebsrat, sind nicht tarifgebunden, u.s.w. Danke!
Hallo, erscheint mir nicht logisch. Da muss eine eigene Regelung getroffen werden Liebe Grüsse, NB
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