Aga.Agnes
Hallo Frau Bader, ich habe fragen: ich bin seit 2018 in einen Zeitfirma beschäftigt (unbefristet). Mein Elternzeit ist gerade beendet und ich wollte wieder arbeiten aber nicht mehr Vollzeit und 2 Schicht Arbeit sondern so wie meine Kinder im Kindergarten sind (6 Std.). Mein Arbeitsgeber hat aber keine passende Stelle für mich und wollte deswegen mit ein Kündigung ausstellen, der 2 Monate dauert muss. Was ist dann mit Lohn in diesen Zeit? Soll ich meine Urlaubstage in diesen Zeit benutzen um das Geld zu bekommen oder Arbeitsgeber muss mich Lohn wie vor dem Elternzeit zu bezahlen? Soll ich in Vollzeit bleiben oder muss ich aber trotzdem neue Vertrag im Teilzeit akzeptieren? Kann ich eine neue Job (Teilzeit) in diesen Zeit zu anfangen oder muss bis zum Ende des Kündigung zu warten? Wenn ich mich in Arbeitsamt melde, bekomme ich eine Arbeitslosengeld? Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen, A.W.
Hallo, es ist ja nun tatsächlich so, dass nicht der Arbeitgeber kündigen muss, sondern Sie. Denn Sie können den Vertrag ja nicht mehr erfüllen. Für Sie gilt, wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist, eine Kündigungsfrist von einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). wenn Sie sich arbeitssuchend melden, erhalten Sie anteiliges Arbeitslosengeld I, für die Zeiten, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
la-floe
Moin, wenn DU deinen Vetrag nicht mehr erfüllen kannst (das kannst du ja offenbar nicht) musst DU kündigen. Der AG ist nicht verantwortlich für deine Betreuungsprobleme. floe
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