Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

keine Teilzeit nach Elternzeit möglich - Aufhebung - ALGI

Frage: keine Teilzeit nach Elternzeit möglich - Aufhebung - ALGI

Mitglied inaktiv

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Ich hatte - leider um einige Tage zu spät - gegen Ende meiner ELternzeit um Teilzeit gebeten. Diese wurde mir nicht angeboten, eine Arbeitsplatz zu den von mir gewünschten Stunden und in der von mir gewünschten Zeit sei nicht einzurichten. Wir haben einen Aufhebungsvertrag "aus betrieblichen Gründen" geschlossen. Nun war ich beim Arbeitsamt. Ich brauche dringend eine Krankenvesicherung, da mein Mann privatversichert ist und eine Familienversicherung somit nicht möglich ist. Dort konnte man mir im Gespräch erst einmal nicht sagen, ob ich Anspruch auf ALG hätte. Ich hatte angegeben, dass ich nur für 15 Stunden zur Verfügung stünde - dies sei problematisch, da man damit nicht vermittelbar sei. Ich meine jedoch, man muss mind. 15 Stunden zur Verfügung stehen. Wie sieht es mit einer Sperrfrist wg. des Aufhebungsvertrages aus? Was ist dann mit meiner Krankenversicherung. Ich drei noch junge Kinder - mein Mann ist beruflich sehr viel unterwegs.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob Sie eine Sperre bekommen, hängt von den Gründen ab u ob die Kü. zulässig war. Ansonsten ist man ab 15 Std/ Wo berechtigt, ArbGeld I zu bekommen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe auch damals ein Aufhebungsvertrag geschlossen und bekam dann ganz normal ALGI, weil ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Du kannst ja mehr Std angeben, auch Vollzeit, ob du dann eine Vollzeitstelle annimmst ist was anderes. Bekommst du kein ALGI musst du dich selbst versichern, sprich aus eigener Tasche zahlen. LG Katharina


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