Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Keine Stelle nach Rückkehr Elternzeit

Frage: Keine Stelle nach Rückkehr Elternzeit

Michi12345

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich arbeite eigentlich in ungekünd. Teilzeitbeschäftigung (50% unbefristet) im öffentlichen Dienst. Ich war jetzt ingesamt 5 Jahre in Elternzeit. 3 Jahre bei meiner 1 Tochter und 2 Jahre bei meinem Sohn. Am 20.5.12 ist meine Elternzeit eigentlich abgelaufen. Allerdings hat mein Personalchef keinen Job für mich. Mein AG hat mehrere Dienstzweige. Ich war bisher im Dienstzweig B eingesetzt und für mich war klar, dass ich dort auch wieder anfange. Allerdings meint mein AG dass er in B nicht hätte, aber vielleicht in A. B= 8km Entfernung A= 25km Entfernung (einfache Strecke). Das kriege ich aber mit der Kinderbetreuung nicht hin. Wenn ich das nicht wölle, müsse !!! ich eben unbezahlten Urlaub auf unbestimmte Zeit nehmen. Darf er das so einfach? Muss ich dies akzeptieren? Vielen Dank. Liebe Grüße M.


CKEL0410

Beitrag melden

hallo, dein ag muss dir deine stelle doch freihalten! oder eine vergleichbare, aber so viel km unterschied würde ich nicht akzeptieren und ich glaube auch das das nicht rechtens ist!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Frage ist was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Ist dort der Dienstzweig A als Arbeitsort angegeben? Dann darf der AG das sicher nicht. Ist er das nicht, dann hast Du wohl schlechte Karten. LG Sabine


Pamo

Beitrag melden

Ich kenne das so: Du bist im Übersoll im öffentlichen Dienst. In diesen Fällen versuchen manche Personalämter, die Problematik des Einsatzes auf den Angestellten abzuwälzen. Ich kenne auch folgende Aussagen: "Wie stellen Sie sich ihre berufliche Zukunft vor? Sie dürfen sich etwas anderen bei uns suchen, sonst müssen Sie kündigen!" Fall darauf nicht rein, du hast keinen Einblick in den Stellenplan und der Zeitpunkt deiner Rückkehr war bekannt. Es ist Aufgabe des AG, einen Einsatz für dich zu finden - gemäß deinem Vertrag. Garantiert pokert dein Chef nur und versucht dich zur Kündigung zu bewegen. Setz dich mit deinem zuständigen Personalrat und deiner Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung. Ausserdem: Guck in deinen bestehenden Arbeitsvertrag wie dort der Einsatzort spezifiziert wird. Steht da Dienstzweig B? Dann ist das so und die Personalplanung darf sich damit auseinander setzen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, Frau Bader, an dieser Stelle erst einmal ein Dankeschön für Ihr Engagement. Zu meinem Problem: im April endet meine Elterzeit. Meinen Antrag auf Teilzeit habe ich bereits im September (!) gestellt. Die Abteilung, in der ich vor meiner EZ gearbeitet habe, existiert nicht mehr. Nun gibt es wohl keinen Arbeitsplatz in meinem Beruf - ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Problem mit meinem AG: Im August endet meine Elternzeit und wir haben einen Kita Platz ergattert. Ich steige wieder Vollzeit ein, wie auch vor der Elternzeit. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet und beinhaltet eine 40 Stunden Woche. Seit 3 Wochen versuche ich nun vergeblich von meinem AG eine Besche ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...