Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Keine Stelle nach Rückkehr Elternzeit

Frage: Keine Stelle nach Rückkehr Elternzeit

Michi12345

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Hallo Frau Bader, ich arbeite eigentlich in ungekünd. Teilzeitbeschäftigung (50% unbefristet) im öffentlichen Dienst. Ich war jetzt ingesamt 5 Jahre in Elternzeit. 3 Jahre bei meiner 1 Tochter und 2 Jahre bei meinem Sohn. Am 20.5.12 ist meine Elternzeit eigentlich abgelaufen. Allerdings hat mein Personalchef keinen Job für mich. Mein AG hat mehrere Dienstzweige. Ich war bisher im Dienstzweig B eingesetzt und für mich war klar, dass ich dort auch wieder anfange. Allerdings meint mein AG dass er in B nicht hätte, aber vielleicht in A. B= 8km Entfernung A= 25km Entfernung (einfache Strecke). Das kriege ich aber mit der Kinderbetreuung nicht hin. Wenn ich das nicht wölle, müsse !!! ich eben unbezahlten Urlaub auf unbestimmte Zeit nehmen. Darf er das so einfach? Muss ich dies akzeptieren? Vielen Dank. Liebe Grüße M.


CKEL0410

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hallo, dein ag muss dir deine stelle doch freihalten! oder eine vergleichbare, aber so viel km unterschied würde ich nicht akzeptieren und ich glaube auch das das nicht rechtens ist!


Mitglied inaktiv

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Die Frage ist was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Ist dort der Dienstzweig A als Arbeitsort angegeben? Dann darf der AG das sicher nicht. Ist er das nicht, dann hast Du wohl schlechte Karten. LG Sabine


Pamo

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Ich kenne das so: Du bist im Übersoll im öffentlichen Dienst. In diesen Fällen versuchen manche Personalämter, die Problematik des Einsatzes auf den Angestellten abzuwälzen. Ich kenne auch folgende Aussagen: "Wie stellen Sie sich ihre berufliche Zukunft vor? Sie dürfen sich etwas anderen bei uns suchen, sonst müssen Sie kündigen!" Fall darauf nicht rein, du hast keinen Einblick in den Stellenplan und der Zeitpunkt deiner Rückkehr war bekannt. Es ist Aufgabe des AG, einen Einsatz für dich zu finden - gemäß deinem Vertrag. Garantiert pokert dein Chef nur und versucht dich zur Kündigung zu bewegen. Setz dich mit deinem zuständigen Personalrat und deiner Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung. Ausserdem: Guck in deinen bestehenden Arbeitsvertrag wie dort der Einsatzort spezifiziert wird. Steht da Dienstzweig B? Dann ist das so und die Personalplanung darf sich damit auseinander setzen.


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