SMe
Sehr geehrte Frau Bader! Ich arbeite seit letztem Jahr in dem Betrieb und habe bis Juli diesen Jahres auch gearbeitet, mein AG erteilte mir aufgrund meiner Schwangerschaft dann ein BV. Laut „Weitere Leistungen ( Freiwilligkeitsklausel )“ < -Überschrift im Arbeitsvertrag Besteht bei Weihnachts/Urlaubsgeld, sonstige Vergünstigungen ETC. kein Rechtsanspruch, er kann jedes Jahr neu entscheiden ob und in welcher Höhe er zahlt ( alles ein Auszug des Vertrages ohne weitere Erörterung danach ) letztes Jahr habe ich laut Lohnabrechnung eine “einmalige freiwillige SonderZahlung“ erhalten wie meine Kollegen auch ( alles ohne Begründung „automatisch“ ) dieses Jahr haben meine Kollegen alle eine bekommen ( weiß ich ) außer ich, so dass ich davon ausgehen muss, dass ich für meine Schwangerschaft bestraft wurde. Meine frage lautet, ob ich laut Arbeitsvertrag und Vermerk auf der Lohnabrechnung 2018 einen Anspruch hätte oder ist mein AG im “Recht“ , dass er willkürlich entscheiden darf ohne Begründung, dass alle einen Boni erhalten außer ich, da ich ja bis Anfang Juli auch tätig war für ihn, Gleichstellubgsgesetz ?! Ich fühle mich diskriminiert und gebossed, da er mich seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft bis zum BV nur noch schikaniert hat ( ich würde zu oft auf Toilette gehen, meine Periodenschmerzen davor störten ihn, dass ich kein Rechtshänder bin, wie ich denen sowas antun kann usw ). Wir sind ein Kleinbetrieb ohne Tarifvertrag :( ich hoffe sie können mir helfen, ich bin einfach nur sprachlos was man sich alles als „weiblicher“ AN anhören muss und AG immer so davon kommen und im Recht sind, dass sie mit uns machen dürfen was sie wollen :(
Hallo, Sie sind Linkshänder und hatten schon mal Periodenschmerzen? Das ist natürlich ein echtes arbeitsrechtliches Problem. Nein, im Ernst. Im Rahmen des arbeitsrechtlichn Gleichbehandlungsgrundsatzes muss er alle vergleichbaren AN gleich behandeln, es sei denn, es gibt einen sachlichen Grund zur Ungleichbehandlung. Frage ist also der Zweck der Gratifikation. Der Europäische Gerichtshof EuGH (Rs C-333/97, Slg 1999, I-7243 = NZA 1999, 1325 - Lewen) hat insoweit differenziert: Rechtswidrig ist es, dass ein Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen vollständig von der Gewährung einer freiwillig als Sonderzuwendung zu Weihnachten gezahlten Gratifikation ausschließt, ohne im Jahr der Gewährung der Gratifikation geleistete Arbeit oder Mutterschutzzeiten (Beschäftigungsverbote) zu berücksichtigen, wenn diese Gratifikation eine Vergütung für in diesem Jahr geleistete Arbeit sein soll. Liebe Grüße NB
cube
Naja, es ist eben keine vertraglich vereinbarte jährliche Sonderzahlung - sondern eine freiwillige und jeweils einmalige Leistung. Er kann entscheiden, ob er diese zahlt oder nicht.
SMe
Das ist eben das schwierige, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz ja eig noch berücksichtigt werden muss ( meiner Meinung ), selbst meine „Nachfolgerin“ erhielt es Anteilig dieses Jahr, dass einzige was sich zu letztem Jahr änderte ist meine Schwangerschaft was ich dann als diskriminierend ansehe, es lässt sich auch nicht ausmachen laut Vertrag welche Kriterien man erfüllen muss um einen Anspruch zu haben bzw er die freiwillige Leistung gewährt...wonach er geht , deswegen hoffe ich das Fr Bader mir weiterhelfen kann :(
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