caro1104
sehr geerhte Frau Bader, ich habe einen befristeten arbeitsvertrag bis zum 08.02.2012 mein errechneter geburtstermin ist der 04.02.2012.ich habe seit anfang oktober ein individuelles beschäftigungsverbot.mein mutterschutz hat am 23.12.2011 begonnen.und das weihnachtsgeld sollte mit dem dezember gehalt ausgezahlt werden.habe ich überhaupt anspruch auf weihnachtsgeld,trotz des befristeten vertrags?
Hallo, das BV ändert am Anspruch nichts, aber in vielen Verträgen steht, dass man, wenn man vor dem 31.03. ausscheidet, kein Weihnachtsgeld bekommt (zulässig, wenn es nicht mehr als ein Monatsgehalt ist). Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Steht im Vertrag das ihr welches bekommt? Wie lang bist du in der Firma?
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