Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Mutterschutz, wann greift Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein Mutterschutz, wann greift Elternzeit?

Bagari

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Hallo, Ich bin zur Zeit arbeitslos und schwanger, mein Mann nimmt sich Elternzeit (12 Monate) sobald das Kind da ist. Ich habe keinen Mutterschutz, da ich nicht arbeite. Wann muss mein Mann den Antrag stellen? "7 Wochen vor Geburt" steht überall, aber woher soll man wissen wann das Kind kommt? Könnte ja auch eine Frühgeburt werden oder erst nach ET kommen. ET wäre der 15.04.2020. Mein Mann könnte den Antrag auch einfach jetzt schon mal stellen, ginge das? Greift die Elternzeit dann immer automatisch mit dem Tag der Geburt (man weiß ja vorher nicht wann das Baby kommt)? VG


Mitglied inaktiv

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Die beiden Monate mit nachgeburtlichen Mutterschutz werden dir als Mutter zugerechnet. In dieser Schutzfrist darfst du nicht arbeiten. Du erhälst dann statt Mutterschaftsgeld das Elterngeld. Der Antrag auf Elternzeit muss so formuliert werden mit Lebensmonaten beginnend ab Geburt.


chrissicat

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Wenn dein Mann Elternzeit ab der Geburt nehmen möchte, dann muss er dies dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem ET schriftlich mitteilen. Frühestens sollte er es 8 Wochen vor dem ET machen, da erst dann der Kündigungsschutz greift. Formulierung könnte sein: "...Hiermit melde ich Elternzeit ab Geburt (errechneter Entbindungstermin xx.xx.20xx) für 12 Monate an...."


Bagari

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Das ist irgendwie keine Antwort Frau Bader. Ich habe Fragen gestellt. Greift die Elternzeit automatisch ab Tag der Geburt? Ich gehe davon aus da Sie dazu nichts gesagt haben. Und habe ich auch Anspruch auf zwei Monate Elternzeit obwohl ich arbeitslos bin? Klingt ganz so wenn man die Antworten der anderen liest. Und was spricht dagegen den Antrag jetzt schon zu stellen? Eine andere Mutter hat mit Kündigungsschutz argumentiert, Sie haben dazu nichts gesagt. Ich stell die Fragen nächstes Mal direkt den Müttern.


Felica

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Du hast keinen Anspruch auf EZ, da keinen AG. Aber sehr wohl auf Mutterschutz. Den mindestens 8 Wochen nach Geburt darfst du nicht arbeiten. Deshalb wird diese Zeit beim EG auch immer der Mutter zugesprochen. Sofern du Anspruch auf ALG1 hast, hättest du auch Abspruch auf mutterschaftsgeld von der KK. Dieses begänne 6 Wochdn vor Geburt. Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden aber mit einander verrechnet, du bekommst in dem Falle das ausgezahlt was höher ist. Solltest du keinen Snspruch auf mutterschaftsgeld haben, dann gilt Elterngeld bei dir ab Geburt. Darum kommt ihr auch nicht rum. Würde dein Mann ab Geburt auch EG beziehen verbraucht ihr 4 Monate, würde ich mir also überlegen. Auch weil ihr EG erst nach Geburt beantragen könnt und es dauern kann bis es das erste Geld gibt. Mein Rat wäre also, dann entfällt auch das Problem mit dem fehlenden genauen Datum, das du die ersten beiden Monate EG nutzt, das sind mindestens 300 €. Dein Mann dann EZ ab dem 3ten Lebensmonat für 12 Monate nimmt. Alternativ wenn ihr wirklich die beiden ersten Monate zusammen nutzen wollt sollte dein Mann die Meldung an den AG 7 Wochen vor errechneten ET abgeben. Mit Vermerk ab Geburt und das der voraussichtliche ET Tag x ist.


Mitglied inaktiv

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Eins verstehe ich nicht, du bist arbeitslos und das Kind kommt erst im Mai 20? Warum will dein Mann ganze 12 Monate EZ nehmen, du kannst doch in dieser Zeit dein Kind betreuen und den Mindestsatz an EG beziehen. Dein Mann sollte nicht zu früh seine ez beantragen, weil er sonst gekündigt werden könnte.. Kündigungsschutz hat man nämlich nur 8 Wochen vor Beginn.


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