Mitglied inaktiv
Ich habe am 23.7.07 meinen letzten Arbeitstag. Dann gehe ich in meinen Resturlaub (wurde schon genehmigt) und anschliessend in Mutterschutz. So wie es aussieht, werde ich bis zum 23.7. auf Grund einer Prellung am Steissbein krank geschrieben sein. Könnte mir mein AG aus irgend einem Grund den Resturlaub streichen?
Hallo, nein. Den können Sie auch noch nach der EZ nehmen. Oder zwischen Mutterschutz u EZ. Liebe Grüsse, NB
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