Mitglied inaktiv
Ich habe am 23.7.07 meinen letzten Arbeitstag. Dann gehe ich in meinen Resturlaub (wurde schon genehmigt) und anschliessend in Mutterschutz. So wie es aussieht, werde ich bis zum 23.7. auf Grund einer Prellung am Steissbein krank geschrieben sein. Könnte mir mein AG aus irgend einem Grund den Resturlaub streichen?
Hallo, nein. Den können Sie auch noch nach der EZ nehmen. Oder zwischen Mutterschutz u EZ. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Guten Abend Fr. Bader, ich arbeite in einem großen Unternehmen. Im März 2011 wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt weil mein AG keinen Schonplatz anbieten konnte. Ich wollte jetzt im Juni wieder anfangen mit arbeiten und meine Resturlaub (26 Tage) nehmen. Im März war ich im Personalbüro und man hat mir zugesichert das ich den Resturlaub nehme ...
Liebe Frau Bader, meine Tochter wurde im April 2017 geboren (ich war also im Mutterschutz ab März 2017) und zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch Urlaubstage aus dem Jahr 2016. Ich habe jetzt (April 2019) wieder angefangen zu arbeiten. Meine Urlaubstage aus 2016 hat mir mein Arbeitgeber nun gestrichen bzw. nicht übertragen mit der Begründung, dass ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte Dezember 2022 in einer Vollzeitanstellung als Krankenschwester im Krankenhaus. Ich wurde allerdings direkt schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe also keinen einzigen Urlaubstag bisher in Anspruch genommen. Nun habe ich mich bei meiner Personalreferentin und me ...
Liebe Frau Bader, ich schreibe Ihnen, weil ich ein Anliegen habe bezüglichen entfernen eines Vornamens meiner Tochter. Sie ist 1 Jahr alt und schon während der SS waren wir unsicher welche Vorname Sie bekommen würde und haben für 2 Vornamen entschieden, die wir besonders ich als ihre Mutter sehr bereue sodass ich mich sehr kaputt macht. (Schul ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Guten Tag, Frau Bader! Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz