Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Streichen eines Vornamens

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Streichen eines Vornamens

Eminny

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Liebe Frau Bader,  ich schreibe Ihnen, weil ich ein Anliegen habe bezüglichen entfernen eines Vornamens meiner Tochter. Sie ist 1 Jahr alt und schon während der SS waren wir unsicher welche Vorname Sie bekommen würde und haben für 2 Vornamen entschieden, die wir besonders ich als ihre Mutter sehr bereue sodass ich mich sehr kaputt macht. (Schuldgefühle) Die Schreibweise ihre beiden Vornamen finde ich auch anstößig und wir nennen Sie nur mit ihre erste Vorname und möchte dass Sie nur mit einer Vorname aufwächst. Wäre es möglich wenn ich einen Berichtigungsantrag stelle und eine Vorname entfernen lasse. Wie sollte ich vorgehene ?    mit freundlichen Grüßen Büsra 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben den Namen vor gerade einmal einem Jahr ausgesucht. Sie müssen einen wichtigen Grund benennen, was sich seit dem geändert hat und warum der Name "anstössig" ist (und es vor einem Jahr nicht war). Liebe Grüße NB  


3wildehühner

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Wie lautet denn der Name? Was ist daran "anstößig"?  


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