Fiesel2010
Hallo Frau Bader, im Juni 2019 habe ich meine Tochter bekommen. Ich bin Beamtin in Bayern. Für das Jahr 2019 habe ich 20 Urlaubstage bekommen, die ich nicht genutzt hatte. Ich arbeitete damals 5 Tage die Woche. Nun habe ich für 3 Jahre Elternzeit genommen (Juni 2019-Juni 2022). Seit November 2020 arbeite ich 4 Tage die Woche. Teilzeit in Elternzeit also. Nun ist meine Chefin auf die Idee gekommen, mir für 2019 5 Tage Urlaub zum 1.11.2020 abzuziehen. Die Begründung liegt darin, dass ich nun nur noch 4 Tage arbeite und mir deshalb mehr Urlaub nicht zusteht, als der prozentuale Anteil für Tage. Ist es wirklich möglich, dass mir aus dem Jahre 2019 5 Tage abgezogen werden können? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Lg
Hallo, Ihre Arbeitgeberinnen will den Urlaub nicht kürzen, sondern rechnet ihn im Dreisatz auf die Teilzeit runter. Das ist möglich, rechtlich aber eigentlich nicht gewünscht. Eigentlich soll der Vollzeiturlaub nach der Elternzeit in Vollzeit genommen werden, so sieht es das BEEG vor. Dabei ist aber nicht berücksichtigt, dass viele Mütter gar nicht mehr Vollzeit arbeiten. Dann bleibt nur das herunter rechnen oder eben das kurzfristige Aufstocken auf Vollzeit.. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, rückwirkend kann da nichts gekürzt werden. Was aber geht ist, wenn du nun in der EZ an weniger Tagen die Woche arbeitest, dann erwirbst du in der EZ weniger Anspruch. Meine Vermutung, ihr reden aneinander vorbei.
Fiesel2010
Felica, leider reden wir nicht aneinander vorbei. Sie will es einfach nicht verstehen. Seit November wird über das Thema gesprochen. Ohne Erfolg. Sie beharrt auf ihre Meinung und ich auf meine.
Fiesel2010
Ich hab aber auch keine passenden Gesetzestexte gefunden.
Schru
www.haufe.de/amp/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/eugh-keine-urlaubskuerzung-bei-wechsel-von-vollzeit-in-teilzeit_144_190014.html LG
mellomania
urlaub, der vor der elternzeit angefallen ist und du ihn nicht mehr nehmen konntest, bleibt BIS ENDE 23 stehen! also ende des folgejahres rückkehr aus der ez. in der tz erwirbst du neuen urlaub, anteilig zu deiner arbeit. sie kann dir nix streichen . denn jetzt gilt tz, mit neuem urlaub etcpp, der von vor der ez parkt eben solange, bis du ihn nehmen kannst. spätestens ende des jahres NACH der rückkehr aus der ez. bei dir 23.
Feuerschweifin
Nach altem Recht hätte sie Recht gehabt, das wurde aber vor ein paar Jahren geändert, sodass der Urlaub, den man während einer Vollzeitstelle erworben hat, nicht gekürzt werden darf, wenn man in Teilzeit wechselt. Du bist also im Recht.
Fiesel2010
Ich hab davor auch in Teilzeit gearbeitet. Aber in der 5 Tage Woche und nun in der 4 Tage Woche.
Der Urlaub wurde mir nun auch angezogen. Also hab ich keine Möglichkeit, in 1,5 Jahre einen Monat Vollzeit arbeiten zu gehen, um meinen Urlaub wieder zu bekommen
Felica
Stelle die Frage neu, Fr. Bader scheint dir missverstanden zu haben. Wie gesagt, AG darf da nichts kürzen im nach hinein. Gibt es jemanden in höherer Position? Weil beamte. Dann an diese Stelle wenden.
Ähnliche Fragen
Ich bin derzeit in Elternzeit und werde in naher Zukunft ins Berufsleben zurückkehren. Vor der Elternzeit arbeitete ich in VZ, nun werde ich aber in TZ zurückkommen. Mein AG möchte mir nun das 13. Monatsgehalt nicht mehr bezahlen. Dies ist allerdings Teil meines Arbeitsvertrages und an keine "Bedingung" gebunden. Ist dies rechtens? Vielen Dank.
Hallo, mein Mann möchte ab dem 28.6.2015 - bis zum 28.07.2015 Elternzeit nehmen. Nun möchte sein Arbeitgeber Ihm 4 Tage Urlaub streichen, weil er 2 Monate in Elternzeit geht. Nun meine Frage: Ist das erlaubt?
Liebe Frau Bader, meine Tochter wurde im April 2017 geboren (ich war also im Mutterschutz ab März 2017) und zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch Urlaubstage aus dem Jahr 2016. Ich habe jetzt (April 2019) wieder angefangen zu arbeiten. Meine Urlaubstage aus 2016 hat mir mein Arbeitgeber nun gestrichen bzw. nicht übertragen mit der Begründung, dass ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung