Fiesel2010
Hallo Frau Bader, im Juni 2019 habe ich meine Tochter bekommen. Ich bin Beamtin in Bayern. Für das Jahr 2019 habe ich 20 Urlaubstage bekommen, die ich nicht genutzt hatte. Ich arbeitete damals 5 Tage die Woche. Nun habe ich für 3 Jahre Elternzeit genommen (Juni 2019-Juni 2022). Seit November 2020 arbeite ich 4 Tage die Woche. Teilzeit in Elternzeit also. Nun ist meine Chefin auf die Idee gekommen, mir für 2019 5 Tage Urlaub zum 1.11.2020 abzuziehen. Die Begründung liegt darin, dass ich nun nur noch 4 Tage arbeite und mir deshalb mehr Urlaub nicht zusteht, als der prozentuale Anteil für Tage. Ist es wirklich möglich, dass mir aus dem Jahre 2019 5 Tage abgezogen werden können? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Lg
Hallo, Ihre Arbeitgeberinnen will den Urlaub nicht kürzen, sondern rechnet ihn im Dreisatz auf die Teilzeit runter. Das ist möglich, rechtlich aber eigentlich nicht gewünscht. Eigentlich soll der Vollzeiturlaub nach der Elternzeit in Vollzeit genommen werden, so sieht es das BEEG vor. Dabei ist aber nicht berücksichtigt, dass viele Mütter gar nicht mehr Vollzeit arbeiten. Dann bleibt nur das herunter rechnen oder eben das kurzfristige Aufstocken auf Vollzeit.. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, rückwirkend kann da nichts gekürzt werden. Was aber geht ist, wenn du nun in der EZ an weniger Tagen die Woche arbeitest, dann erwirbst du in der EZ weniger Anspruch. Meine Vermutung, ihr reden aneinander vorbei.
Fiesel2010
Felica, leider reden wir nicht aneinander vorbei. Sie will es einfach nicht verstehen. Seit November wird über das Thema gesprochen. Ohne Erfolg. Sie beharrt auf ihre Meinung und ich auf meine.
Fiesel2010
Ich hab aber auch keine passenden Gesetzestexte gefunden.
Schru
www.haufe.de/amp/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/eugh-keine-urlaubskuerzung-bei-wechsel-von-vollzeit-in-teilzeit_144_190014.html LG
mellomania
urlaub, der vor der elternzeit angefallen ist und du ihn nicht mehr nehmen konntest, bleibt BIS ENDE 23 stehen! also ende des folgejahres rückkehr aus der ez. in der tz erwirbst du neuen urlaub, anteilig zu deiner arbeit. sie kann dir nix streichen . denn jetzt gilt tz, mit neuem urlaub etcpp, der von vor der ez parkt eben solange, bis du ihn nehmen kannst. spätestens ende des jahres NACH der rückkehr aus der ez. bei dir 23.
Feuerschweifin
Nach altem Recht hätte sie Recht gehabt, das wurde aber vor ein paar Jahren geändert, sodass der Urlaub, den man während einer Vollzeitstelle erworben hat, nicht gekürzt werden darf, wenn man in Teilzeit wechselt. Du bist also im Recht.
Fiesel2010
Ich hab davor auch in Teilzeit gearbeitet. Aber in der 5 Tage Woche und nun in der 4 Tage Woche.
Der Urlaub wurde mir nun auch angezogen. Also hab ich keine Möglichkeit, in 1,5 Jahre einen Monat Vollzeit arbeiten zu gehen, um meinen Urlaub wieder zu bekommen
Felica
Stelle die Frage neu, Fr. Bader scheint dir missverstanden zu haben. Wie gesagt, AG darf da nichts kürzen im nach hinein. Gibt es jemanden in höherer Position? Weil beamte. Dann an diese Stelle wenden.
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