Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf mein Arbeitgeber mir den Urlaub streichen ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf mein Arbeitgeber mir den Urlaub streichen ?

Linnea Maus

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Guten Tag Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat mir eben mitgeteilt das er mir meine 30 Tage Urlaub aus dem Jahr 2015 gestrichen hat Fristgewährung 31.12.2017. Begründung: Die Elternzeit ging bis zum 6.10.2016 ( das stimmt nicht ab 31.5.3016 bin ich in Elterngeld Plus bis zum 31.1.2017) Urlaub verfällt nach Paragraph 17 Absatz 2 BEEG , wenn er. Übertragungszeitraum wegen erneuter Schutzfrist nicht genommen wurde. Da ich zum 31 Januar 2017 erneut schwanger war und mich im Beschäftigungsverbot befand und seit dem 27.3.2017 bis 27.12.2018 im Elterngeld Plus mich befinde, kann er mir diese Tage streichen ? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sind von der einen in die andere Ez gegangenb, bevor das Jahr, in dem die EZ endet u das Folgejahr zu Ende waren? Dann darf er nichts streichen Liebe Grüße NB


Linnea Maus

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Was noch sehr wichtig ist zu erwähnen, vom 1 Juni 2016 bis Mitte August 2106 habe ich Stundenweiße wieder gearbeitet und ab Mitte August 2016 befand ich mich dann im Beschäftigungsverbot .


mellomania

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abeitest du? außerhalb der elternzeit? hättest du die möglichkeit gehabt den urlaub zu nehmen?


Mitglied inaktiv

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Da ist nix mit Streichung. Klärungsbedürftig und Grund für die unterschiedlichen Meinungen ist das EZ Ende. Endete die EZ 2016, konnte der Urlaub bis 31.12.17 genommen werden. Endete die EZ am 31.01.17, dann wäre bis 31.12.2018 Zeit den Urlaub zu nehmen. Bei erneutem BV bleibt alles erhalten und es kommen noch Urlaubsansprüche dazu. Kann alles nach der nächsten EZ genommen werden. Völlig unstrittig.


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