Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mich mein Chef nach EZ sofort kündigen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann mich mein Chef nach EZ sofort kündigen?

Steffi_231

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Hallo Frau Bader, von meiner Kollegin habe ich erfahren das mein Chef davon ausgeht das ich nicht mehr wiederkommen würde. Ich habe das aber nie zu ihm gesagt, jetzt habe ich Angst dass er mich nach meiner EZ einfach kündigt. Das Unternehmen hat mehr als 15 Mitarbeiter. Meine Stelle wurde auch neu besetzt, allerdings ohne einen Befristeten Vertrag. Eigentlich wollte ich auch einen Antrag auf eine 30 h/Woche stellen, da ich bis dahin wahrscheinlich keinen Kitaplatz bekomme. 1. Kann mich mein Chef nach EZ sofort kündigen? 2. Er möchte auch keine weitere Teilzeitkraft, darf er das einfach so entscheiden? 3. Ist er eigentlich nicht verpflicht mir einen Teilzeitstelle zur Verfügung zu stellen, bei einer Betriebsgröße von mehr als 15 Mitarbeiter? Mfg, Steffi_231


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ob er wirksam kündigen kann, hängt davon ab, wieviele AN er hat, wielange Sie dort sind und ob das KüSchutzG greift 2. Wenn er dafür betriebliche Gründe hat, ja 3. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da der Betrieb mehr als 15 AN hat, kann er Ihnen nicht so einfach kündigen, er muss das KSchG beachten. Sollten Sie eine Kü. erhalten, würde ich mich schnellstens an einen RA vor Ort wenden. Wegen der Frage der TZ muss er betriebliche Gründe nennen, wenn er Ihnen keine TZ anbieten will Liebe Grüsse, NB


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