Mitglied inaktiv
Ende Januar ist mein Erziehungsurlaub zu ende, und dann muß ich wieder arbeiten. Mein Chef kann oder will mich nur für die alte Stelle mit 20 Stunden wieder einstellen. Ich kann aber nicht mit 2Kindern jeden Tag 4Stunden arbeiten. ich würde dann für 12 Stunden arbeiten. Darauf hin hat er gesagt, das meine Vertretung da besser ist,da sie mehr Stunden arbeiten kann. So nun meine Fragen: 1. wie muß mich mein chef wieder einstellen, für die stunden, die ich vorher gearbeitet habe oder auch für weniger!? 2.wie lange muß er mich wieder einstellen (3Monate, oder hängt das mit der anzahl der angestellten zusammen) 3.wie lange habe ich dann kündigungsschutz??
Hallo, erst mal grds. für die alte Stundenzahl. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Nach dem EU ist man ganz normal kündbar. Gruß, NB
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