Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mein mann wenn ich EG Plus beziehe nachträglich 1 Monat Elternzeit beantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann mein mann wenn ich EG Plus beziehe nachträglich 1 Monat Elternzeit beantrag

Sabse2135

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Unser Kind kam am 1.8.16 zur awelt ich beziehe 6 Monate EG und 12 Monate EG Plus. 1 Tag in der Woche 8 Stunden arbeiten. Nun möchte ich wissen ob es möglich ist das mein mann für Mai 17 Elternzeit beantragt?? Möchte aber den Monat komplett ohne teilzeit zu hause bleiben


Mitglied inaktiv

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Klar kann er ein Monat EZ beantragen. Elterngeld wird er dann für den einen LEBENSmonat bekommen - muss es aber dann wieder zurück zahlen. Er muss nämlich mindestens 2 Lebensmonate nehmen. Sonst hat er gar keinen Anspruch auf Elterngeld. Elternzeit dagegen kann er wie Du nehmen wie er mag, also bis zu 3 Jahre. Das ist völlig unabhängig vom Elterngeld - er bekommt dann aber eben kein Geld. Seine beiden Monate Elterngeld muss Dein Mann bis zum 14ten Lebensmonat eurer Tochter genommen haben. Kann er gleichzeitig mit Dir oder spätestens mit den beiden Monaten starten wenn euer Kind den 1ten Geburtstag feiert. Wahlweise kann er daheim bleiben, in beiden oder in einen Teilzeit bis zu 30 Std arbeiten bzw einen oder auch beide wie Du splitten. Dann muss er aber entsprechend länger EG beantragen bzw EG Plus falls er zudem arbeiten will. EG wird dann entsprechend angerechnet. oder auch "mischen, zB er bleibt im Mai komplett daheim und nimmt zwei EG-Plus-Monate im 13ten und 14ten Lebensmonat wo er in Teilzeit arbeitet.


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