Trixi2012
Hallo, ich habe auch mal eine Frage und vielleicht können Sie mir helfen. Mein Mann ist Selbstständig und ich bin im zweiten Erziehungsjahr seit April 2013 ich habe drei Jahre beantragt. Da mein Arbeitgeber mir nach einem Jahr keine Stelle zu 50% anbieten bzw. wollte, musste ich drei nehmen. Da ich jetzt das Büro von meinem Mann mache wollte er mich auf einem Minijob ( 450€ ) einstellen damit ich auch etwas verdiene. Wenn er mich anmeldet: Muss ich meinen Arbeitgeber fragen ob ich das darf? Oder kann ich ohne das er es weiß bei meinem Mann arbeiten? Da wir noch ein zweites Kind möchten und ich mein Erziehungsgeld auf zwei Jahre beziehe wollte ich es durch einen 450€ Job erhöhen damit ich fürs zweite Kind auch wieder auf zwei Jahre beziehen kann. vielen Dank im Voraus liebe Grüße Trixi
Hallo, der AG muss gefragt werden u kann aus betreiblichen Gründen ablehnen Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Nebenjob muss immer angegeben werden beim AG, egal ob beim Mann oder anderswo. Da Dein AG Dir aber nichts anbietet wird er schwerlich ablehnen können. Das mit dem Elterngeld wird da nicht viel erhöhen. Zu Gründe gelegt werden dann nur die 450€ als Einkommen, das Elterngeld selbst zählt im zweiten Jahr nicht mehr.
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