linchenlila
Hallo, ich komme gerade von meinem Chef und bin ehrlich gesagt sehr verwirrt und verängstigt :-( Ich habe Ende März 2013 ein Baby bekommen und habe ein Jahr Elternzeit genommen. Jetzt fange ich Anfang März 2014 wieder das Arbeiten an und möchte auch wieder zu meinen damaligen 30 Wochenstunden arbeiten. Meine Chefin hat schon versucht mir einzureden das weniger Stunden nicht so stressig für mich sind usw. aber in meinem Beruf als Krankenschwester ist es sehr schwierig die Stundenzahl wieder zu bekommen von daher werde ich auf alle Fälle versuchen die 30 Wochenstunden zu arbeiten. Da in unserem Betrieb umstrukturiert wird (Umbau auf Pflege 5.0) habe ich jetzt ehrlich gesagt richtig Angst das mir die Stunden gekürzt werden und wenn ich dies nicht Annehme einfach die Kündigung auf den 'Tisch geknallt wird. Ich bin seid 5 Jahren in dem Betrieb und ehrlich gesagt fühle ich mich dort auch sehr wohl. Wir haben über 50 Mitarbeiter und sie auch wie eine große Familie nur zur Zeit hat einfach jeder Angst :-( Ich bin 28 Jahr und unverheiratet lebe aber mit meinem Freund zusammen. Kann meine Chefin einfach die Stunden nach den 3 Monaten Arbeitsplatzsicherung laut Mutterschutzgesetzt kürzen? oder muss da eine bestimmte Reihenfolge bei den Mitarbeitern eingehalten werden? Darf sie evtl. nur eine gewisse Stundenzahl kürzen? Darf meine Chefin willkürlich Kündigungen aussprechen oder werden Mütter mit Kind erstmal verschont? Ehrlich gesagt bin ich auf das Geld angewiesen, da mein Freund auch nur bei einer Leihfirma arbeitet und da ich nicht verheiratet bin, auch nicht von ihm abhängig sein möchte. Würde mich sehr freuen wenn Sie mir helfen könnten VIELEN DANK
Hallo, Ihnen steht der alte Vertrag mit den alten Stunden zu. Der Arbeitgeber kann nicht so einfach kürzen. Liebe Grüße, NB
Pamo
Nein, sie muss die die gleiche Stundenzahl wiedergeben die du zuvor hattest - davon ausgehend dass das auch so in deinem Arbeitsvertrag steht. Ich würde eine ganz liebe E-Mail an die Chefin schreiben, die ungefähr so lautet: "Sehr geehrte Frau X, nochmal herzlichen Dank für die Zeit, die sie sich am x. Februar für mich genommen haben, um die weitere Zusammenarbeit nach Ablauf meiner Elternzeit durch zu sprechen. Ich habe über Ihr freundliches Angebot nachgedacht, zunächst Teilzeit zu arbeiten, bin aber zu dem Schluss gekommen, dass ich sofort ab März wieder mit 30 Stunden einsteigen kann und will. Freundliche Grüße" Alternativ kannst du der Chefin abieten, dass du deine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängerst und in dieser Zeit Teilzeit 20h arbeitest. Natürlich würde das den Arbeitsvertrag nicht verändern, sondern nur für das 2. Jahr Elternzeit die Stunden reduzieren!
linchenlila
kann mir keiner weiter helfen???
Mitglied inaktiv
Na so einfach Ändern können sie es nicht, aber "notfalls" gibt es halt eine Kündigung. Das du blöderweise nur 1 Jahr Elternzeit genommen hast, hast Du auch keinen Kündigungsschutz mehr. gerade wenn Du eh nur 30 Stt arbeitst, wäre es sinniger gewesen die 3 Jahre Elternzeit komplett auszunuten. man darf nämlich in der Elterntzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Hätte bei Dir also kien Änderung bedeutet, wohl aber eben den Kündigungsschutz.. Jetzt verlängern geht nur mit Zustimmung des AG.
linchenlila
ja da war ich echt dumm und naiv :-( jetzt kann ich erst wieder nachdem mein Zwerg 2 Jahre ist das 3. Jahr Elternzeit nehmen :-(
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