Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich nach 11 Monaten Elterngeldbezug noch nachträglich 2 Monate für meinen P

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich nach 11 Monaten Elterngeldbezug noch nachträglich 2 Monate für meinen P

sugarbabe81

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Hallo Frau Bader! Ich bekomme für meinen im Januar 2013 geborenen Sohn noch Elterngeld. Ab seinem ersten Geburtstag werde ich wieder Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann wird dann bei ihm zu Hause bleiben, da er seit 1,5 Jahren arbeitslos ist und kein Einkommen hat. Nun möchten wir gern für den 13. und 14. Lebensmonat unseres Sohnes Elterngeld für meinen Mann beantragen. Ist das jetzt so spät noch möglich? Wenn ja, wie stelle ich den Antrag? Gibt es dafür ein spezielles Formular oder nehme ich das gleiche wie bei meiner Antragstellung? Welche Papiere braucht er dazu? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist möglich. Er nimmt das gleiche Formular, dass sie auch benutzt haben. Ich wurde die Situation persönlichen mit der Elterngeldstelle besprechen. Liebe Grüße, NB


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