LauraLoo
Hallo Frau Bader! Da ich in einem sehr stessigen Job arbeite, wollte ich mal wissen ob ich mich während der Schwangerschaft von meiner Arbeit freistellen lassen kann? Ich arbeite als Verkäuferin im Lebensmitteleinzelhandel bei Lidl, dort ist es körperlich sehr anstrengend. Entweder packe ich Ware ab oder bin in der Backstube tätig wo ich großen Temperaturschwankungen ausgesetzt bin (Backofen - Tiefkühlhaus). Desweiteren gibt es auch einen großen Arbeits- und Zeitdruck. Bei uns wird zwar immer vom Mutterschutz geredet aber leider wird er in der Praxis nicht durchgesetzt da zu viel Leistungsdruck herrscht. Da es meine erste Schwangerschaft ist, habe ich Angst daß etwas passiert, gerade zu Beginn der Schwangerschaft (bin jetzt in der 6.SSW). Daher meine Frage: Kann ich mich durch den Arzt freistellen lassen? Und wie sieht es dann mit meinem 2. Job (Fitness-Studio auf 400,- Basis) aus? Bin ich dann von beidem befreit? Der Job im Fitness-Studio ist nämlich genau das Gegenteil, völlig entspannt. Liebe Grüße....
Hallo, wenden Sie sich an Ihren Frauenarzt, der entscheidet, ob Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
hallo, das musst du mit deinem gyn, besprechen, wenn er der meinung ist das der job, fürs kind oder dich unzumutbar ist kann er ein bv austellen, dann bekommst du weiterhin dein volles gehalt. viele gyns sehen den verkauf aber nicht als problematisch an, könnte also sein das er es nicht macht. dann könnte der ag ein bv austellen, aber das sieht bei euch nicht danach aus.
Mitglied inaktiv
Wenn die Mutterschaftsbedingungen nicht eingehalten werden, dann das Gewerbeamt einschalten. Freistellung "nur" weil man Schwanger ist ist nicht. Bin selbst im Einzelhandel tätig und habe Vollzeit (40Std) bis zum Mutterschutz gemacht. Und glaub mir, bei uns war es auch richtig stressig. Und so stressig es war, dagegen war es gelinde gesagt ein Witz gegen die Zeit nach der Geburt. Vorallen jetzt wo Sohenmann mobil ist. Richtiog lustog wird es dann, wenn wieder arbeiten angesagt ist, samt Kind, Haushalt und Co.
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